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Cody_87

Jäger

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1

Montag, 8. Mai 2017, 13:25

Rechtskunde Frage 21

Was geschieht mit einer Eigenjagd, die während der Jagdpachtperiode durch Abverkauf auf unter 115ha verkleinert wird?



  • Verringert sich die Fläche eines Eigenjagdgebiets auf eine Fläche, die geringer ist als 115ha (<115ha), so fällt sie dem Genossenschaftsgebiet zu.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Nickback« (8. Mai 2017, 13:34)


2

Montag, 8. Mai 2017, 19:55

Normalerweiße erst mit Neuverpachtungsjahr sprich Pachtperiode!
______________________________________________________________________________________
Wenns Jagan nit war, warets nix schen auf da Welt!

Cody_87

Jäger

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3

Montag, 8. Mai 2017, 21:47

Danke für den Hinweis.

im Nachinein eigentlich klar- da ja die Feststellung hinsichtlich des Eigenjagdgebiets ja wieder gesondert zu beantragen ist => spätestens 6 Wo nach dem 30.Juni des vorletzten Jagdjahres der aktuell gültigen Jagdperiode (gilt für NÖ)

Wäre das so richtig beantwortet? Oder hab ich was vergessen.

4

Montag, 8. Mai 2017, 23:33

Ich glaube, da hat sich h was geändert mit der Jagdgebietfeststellung. Ich schau morgen nach.

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