im Nachinein eigentlich klar- da ja die Feststellung hinsichtlich des Eigenjagdgebiets ja wieder gesondert zu beantragen ist => spätestens 6 Wo nach dem 30.Juni des vorletzten Jagdjahres der aktuell gültigen Jagdperiode (gilt für NÖ)
Wäre das so richtig beantwortet? Oder hab ich was vergessen.