Unter Reviereinrichtungen fallen alle Einrichtungen und Gegenstände die zur Hege, Bewirtschaftung, Beobachtung und Bejagung des Wildes dienen.
Geschlossene Kanzeln, Offene Hochstände, Ansitzleitern, Rotwildfütterung, Rehwildfütterung, Bodensitz, Salzlecken, Schütten, Luderplätze, Fallen, Scherensitz und Bodenschirm