Hallo!
Vielleicht wird es den einen oder anderen interessieren oder er kann es zur Aufklärung verwenden. Habe 2 Merkblätter der "Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft Steiermark" gefunden, in denen in einfachen Worten erklärt wird, was erlaubt ist und was nicht. So wusste ich z.B. nicht, dass der Grundeigentümer das Sammeln von Beeren und Pilzen untersagen kann. Im Allgemeinen gilt jedoch das Gewohnheitsrecht, solange nicht deutlich bekannt gemacht wird, dass das Sammeln untersagt ist.
Im Übrigen ist das Forstgesetz ein Bundesgesetz, diese Informationen gelten also in ganz Österreich.
index.php?page=Attachment&attachmentID=1570
index.php?page=Attachment&attachmentID=1571
MfG, Tschurtsch.