Salzburg: neue Jagdgesetznovelle tritt mit 1. März 2015 in Kraft
Wie bereits vor 3 Jahren angekündigt, tritt nun die Novellierung zum Jagdgesetz ab heute in Kraft.
Eine der wesentlichen Änderungen ist, dass man nun ab dem vollendeten 16. Lebensjahr die Jagdprüfung ablegen darf. Gejagd werden darf aber nur in Begleitung eines Jagdausübungsberechtigten.