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Donnerstag, 28. April 2011, 23:02

§9 Inkrafttreten

§ 9. (1) Diese Verordnung tritt mit 1. November 2010 in Kraft.
(2) Die Verordnung des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen über Maßnahmen zur Bekämpfung der Tollwut bei Füchsen in freier Wildbahn, BGBl. II Nr. 75/2001, tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2010 außer Kraft.
Weidmannsheil

Rocces


Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten. :D :D
Hege und Pflege dem Wild
Weidwerk verpflichtet
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