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§7

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Donnerstag, 16. Juni 2011, 11:31

§7

Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der
Steiermärkischen Landesregierung vom 23. Jänner 1951, LGBl. Nr. 9, außer Wirksamkeit.
Weidmannsheil

Rocces


Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten. :D :D
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