Sie sind nicht angemeldet.

1

Donnerstag, 7. Juli 2011, 11:12

§ 4

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. April 1995 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. März 1983, LGBl. Nr. 21, außer Kraft.
(3) Die Neufassung der im § 2 Abs. 2 genannten Anlage (Abschussmeldekarte) durch die Novelle LGBl. Nr. 14/2001 tritt mit 1. April 2001 in Kraft. (1)
Weidmannsheil

Rocces


Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten. :D :D
Hege und Pflege dem Wild
Weidwerk verpflichtet
http://www.Jägerforum.at
http://www.Jaegerforum.at