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21

Montag, 20. Januar 2014, 00:03

Wer weiß was für Viren und Bakterien der Fuchs noch so alles hat....

22

Montag, 20. Januar 2014, 14:30

Fuchsverwertung

Weidmannsheil!

*nono



Fuchsverzehr:

Nach § 28 des Fleischhygienegesetzes Straftat !

Er wird mit einer Freiheitsstrafe geahndet!

Das ist in Deutschland so und wird auch im Groben bei uns ähnlich sein.

Durch diese Erkenntnisse habe ich sehr schnell beschlossen meine "Fuchsverkostung" nicht umzusetzen. Allen die das schon gewusst haben und mich gewarnt haben sei gesagt, dass ich das Thema aus reiner Neugier betrieben habe und mich erst im Nachhinein informiert habe.

Hoffentlich haltet Ihr mich nicht komplett IRR. Es tut mir im nachhinein leid, dieses Thema überhaupt angefangen zu haben.




Weidmannsheil

Da Franzl
Wir kennen das beim Fuchs: Wenn er intensiv bejagt wird nehmen die Bestände zu!

23

Montag, 20. Januar 2014, 15:09

Hmmm, ich hab bissl nachgestöbert. In Deutschland regelt das Fleischhygienegesetz (FlHG) genauer was man essen darf und was nicht:

Zitat

§1 Untersuchungspflicht

(1) Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, andere Paarhufer, Pferde, andere Einhufer, Kaninchen, die als Haustiere gehalten werden, unterliegen, wenn ihr Fleisch zum Genuss für Menschen bestimmt ist, vor und nach der Schlachtung einer amtlichen Untersuchung (Schlachttier-und Fleischuntersuchung); dies gilt entsprechend für Haarwild, das auf andere Weise als durch Erlegen getötet wird. Erlegtes Haarwild unterliegt unbeschadet des Satzes 3 bei gleicher Zweckbestimmung nur der Fleischuntersuchung. Die Schlachttier- und Fleischuntersuchung kann bei Hauskaninchen, die Fleischuntersuchung bei erlegtem Haarwild unterbleiben, wenn keine Merkmale festgestellt werden, die das Fleisch als bedenklich zum Genuss für Menschen erscheinen lassen, und
1. das Fleisch zum eigenen Verbrauch verwendet oder unmittelbar an einzelne natürliche Personen zum eigenen Verbrauch abgegeben wird oder
2. das erlegte Haarwild unmittelbar nach dem Erlegen in geringen Mengen an nahegelegene be- oder verarbeitende Betriebe zur Abgabe an Verbraucher zum Verzehr an Ort und Stelle oder zur Verwendung im eigenen Haushalt geliefert wird.
Fleisch von Hunden, Katzen, anderen hundeartigen und katzenartigen Tieren (Caniden und Feliden) sowie von Affen darf zum Genuss für Menschen nicht gewonnen werden.

§ 28 Strafvorschriften
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Tier, das nach diesem Gesetz der Schlachttieruntersuchung unterliegt, schlachtet, bevor die vorgeschriebene Untersuchung durchgeführt worden ist,
2. Fleisch, das nach diesem Gesetz der Fleischuntersuchung oder der Untersuchung auf Trichinen unterliegt, zum Genuss für Menschen zubereitet oder in den Verkehr bringt, bevor die vorgeschriebene Untersuchung durchgeführt worden ist,
3. entgegen § 1 Abs. 1 Satz 4 Fleisch von Hunden, Katzen, anderen hundeartigen oder katzenartigen Tieren (Caniden und Feliden) oder Affen zum Genuss für Menschen gewinnt,
3a. einer nach § 7 Abs. 7 Nr. 2 erlassenen Rechtsverordnung zuwiderhandelt, soweit sie für einen bestimmten Tatbestand auf diese Vorschrift verweist,
4. entgegen § 9 Abs. 4 Haarwild nicht der vorgeschriebenen Schlachttieruntersuchung unterzieht oder Haarwild schlachtet, das gesundheitlich bedenkliche Merkmale aufweist,
5. entgegen § 11 Satz 2 oder § 12 Abs. 1 Satz 3 untaugliches oder nicht brauchbar gemachtes Fleisch in den Verkehr bringt,
6. Fleisch, das entgegen § 15 oder nach § 20 in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht oder eingeführt worden ist, als Lebensmittel in den Verkehr bringt oder
7. entgegen § 16 Abs. 1 oder § 18 Fleisch einführt oder in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringt.

Für Österreich habe ich im Tierschutzgesetz folgendes gefunden:

Zitat

§ 6 Verbot der Tötung
§ 6. (1) Es ist verboten, Tiere ohne vernünftigen Grund zu töten.
(2) Es ist verboten, Hunde oder Katzen zur Gewinnung von Nahrung oder anderen Produkten zu töten.

Kann sein, dass ich da was übersehen habe bzw. es genauere Vorschriften gibt. Aber in diesem Gesetzestext ist nur von Hunden die Rede. Werd versuchen noch genaueres raus zu finden.

@Franzl: Ich finde dich oder die Idee nicht irre! Überall auf der Welt sind die Essgewohnheiten anders, Meerschweichen ist bei uns auch nicht so in Mode oder? In Südamerika ist das aber normal.

MfG, Tschurtsch.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Tschurtsch« (20. Januar 2014, 15:22)


Jägermeister

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Beruf: Gefahrenverhütungsberater

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24

Montag, 20. Januar 2014, 16:28

Bei uns und in Frankreich Schnecken: Petits Gris und Escargots de Bourgogne :thumbsup:
"Fuchs kann immer kommen...."

25

Dienstag, 21. Januar 2014, 06:10

Guten Morgen,

Fuchs gehört zu den Caniden (Hundeartigen).

WmH Laika

26

Dienstag, 21. Januar 2014, 07:16

Fuchs gehört zu den Caniden (Hundeartigen).


Wollte ich auch grad posten - Laika ist mir zuvorgekommen - wissentlich würde ich Fuchs nie essen !!

WH Rudi

27

Dienstag, 21. Januar 2014, 10:38

Fuchs gehört zu den Caniden (Hundeartigen).

Das ist mir wohl klar, deswegen hab ich es im Text auch rot hervor gehoben. Betrifft aber Deutschland! In Österreich steht explizit Hunde und nicht Caniden/Hundeartige"! Entsprechend ist die Lage bei uns anders.

MfG, Tschurtsch.

28

Dienstag, 21. Januar 2014, 15:08

Was ist dann mit dem Dachs, der wird ja des öfteren gegessen?

29

Dienstag, 21. Januar 2014, 16:17

Was ist dann mit dem Dachs, der wird ja des öfteren gegessen?

Guter Einwand, Lösung:
Canidae (Hunde) ist nicht gleich Canoidea (Hundeartige)! Somit geht es auch im deutschen Gesetz um die Familie der Hunde, aber nicht um die Familie der Hundeartigen, zu denen auch die Marder und somit der Dachs gehören.

Aus Wikipedia:
Überfamilie: Hundeartige (Canoidea)
Familie: Hunde (Caniden), Marder (Mustelidae),... (auch solche die man nicht als Hundeartige ansprechen würde: Walrosse, Ohrenrobben, Hundsrobben, Kleine Pandas, Skunks oder Stinktiere, Kleinbären ?( )

Hoffe das hilft weiter.

MfG, Tschurtsch.

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