Njein. Grundsätzlich ja richtig aber da fehlt vorher noch was.
Der Jägernotweg muss nicht von der Behörde bestimmt werden. Wenn sich der Jäger der den Notweg benutzt und der Jäger durch dessen Revier der Notweg geht sich einig sind, muss nur eine Schriftliche Vereinbarung getroffen werden.
Erst wenn sich die beiden nicht einig sind, springt hier die Behörde ein und dann bestimmt aber diese wo der Weg verläuft.
Also besser ist es wenn die sich einig sind.
Zu beachten ist, dass auf dem Jägernotweg die Waffe entladen ist und der Jagdhund an der Leine.