Beim Goldschakal gelten auch die 4 Worte:
sehen schiessen schaufeln schweigen
Auf meine neuerliche Anfrage, was zum Raubzeug gehört, habe ich die unten stehende Antwort erhalten. Hilft nicht sehr, finde ich, weil man sich erst recht aus dem Gesetz zusammen suchen muss, was alles dazu gehört. Aber ich wollte nicht weiter nachfragen.
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in NÖ gelten als Raubzeug alle nicht jagdbaren Tiere, die Wild (jagdbare Tiere) schädigen. Dies sind insbesondere revierende Hunde, wildernde Hunde und umherstreifende Katzen. Mit freundlichen GrüßenSylvia Scherhaufer
Wir haben unter Raubzeug folgende Definition gehört.
RAUBZEUG ist
- Im Revier lebend,
- Schadet dem Wild
- ist nicht punkto Tierschutzgesetz oder anderweitig geschützt.
Somit fällt der Goldschakal in NÖ!!! nicht dem Haarraubwild sondern dem Raubzeug zu.
Erlegt werden darf er vom grundsätzlich vom Aufsichtsjäger.
Es gibt auch noch zwei andere Möglichkeiten aber in der Regel ist das unproblematischste, wenn der Aufsichtsjäger der Sache annimmt um Kritik seitens der Jagdgegner hintan zu stellen.
Das einzige Problem an der Sache ist..... es gibt nix schriftliches, oder?
Genau darum ging es mir! Für mich ist das Thema Raubzeug nach dem Jagdgesetz ein sehr dehnbarer Begriff! Wenigstens bin ich mit meinen Befindlichkeiten nicht alleine!Zitat
Das einzige Problem an der Sache ist..... es gibt nix schriftliches, oder?
DAs Schriftliche wäre eigentlich im NÖ Landesjagdgesetz zu finden. DAs ist aber leider nicht sehr präzise, was nun genau darunterfällt, wie wir am Goldschakal gesehen haben. Ich hatte gehofft vom LJV eine exakte Liste zu bekommen. Leider Fehlanzeige.
Jagfreund
Hallo JagdfreundAuf meine neuerliche Anfrage, was zum Raubzeug gehört, habe ich die unten stehende Antwort erhalten. Hilft nicht sehr, finde ich, weil man sich erst recht aus dem Gesetz zusammen suchen muss, was alles dazu gehört. Aber ich wollte nicht weiter nachfragen.
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in NÖ gelten als Raubzeug alle nicht jagdbaren Tiere, die Wild (jagdbare Tiere) schädigen. Dies sind insbesondere revierende Hunde, wildernde Hunde und umherstreifende Katzen. Mit freundlichen GrüßenSylvia Scherhaufer
Danke für deine Bemühungen
Das trifft ja voll und ganz auf den Wolf zu Gleich speichern das Mail Sicher ist sicher.
Naja, wenn das so ist.......
Ich denke die richtige Antwort hat dann Cody schon gegeben:
Wir haben unter Raubzeug folgende Definition gehört.
RAUBZEUG ist
- Im Revier lebend,
- Schadet dem Wild
- ist nicht punkto Tierschutzgesetz oder anderweitig geschützt.
Somit fällt der Goldschakal in NÖ!!! nicht dem Haarraubwild sondern dem Raubzeug zu.
Erlegt werden darf er vom grundsätzlich vom Aufsichtsjäger.
Es gibt auch noch zwei andere Möglichkeiten aber in der Regel ist das unproblematischste, wenn der Aufsichtsjäger der Sache annimmt um Kritik seitens der Jagdgegner hintan zu stellen.
Diese Definition von Raubzeug habe ich bis jetzt noch nicht gekannt. Ich glaube aber jetzt ist alles klar.
Das einzige Problem an der Sache ist..... es gibt nix schriftliches, oder?
WMH
Danke für deine Bemühungen
Das trifft ja voll und ganz auf den Wolf zu Gleich speichern das Mail Sicher ist sicher.
Naja, wenn das so ist.......
Ich denke die richtige Antwort hat dann Cody schon gegeben: