In der Tat, das ist alles feinster Tiroler Schmäh und der vehrte Bürgermeister scheint kräftig mit den Wölfen zu heulen.
Einige Herrschaften sollten sich mal den Schaum vor dem Mund wegwischen und die REALITÄT einigermaßen nüchtern betrachten.
Hier ein Artikel über die Äußerung der Landesregierung, um auf den Boden der Tatsachen zurückzukehren.
https://www.tirol.gv.at/meldungen/meldun…agd-in-kaisers/
Interessant ist grundsätzlich auch mal, um was für ein Revier es sich eigentlich handelte. Ein Genossenschaftsrevier mit ca. 2000 Hektar, welches offensichtlch im vergangenen März 2020 zur Neuverpachtung anstand. Zuständig für die Verpachtung war als Obmann der JG ein gewisser Herr Lorenz, der noch dazu stellvertretender Bürgermeister ist.
https://www.deutsches-jagdportal.de/hunt…r=1%2C2%2C3%2C&
Was man vielleicht auch nicht ganz unter den Tisch fallen lassen sollte: Die Durchseuchung mit TBC lag bei 15% !!! (5 von 33) und nicht bei 3%, was da mal so kolportiert wurde.
Früher gabs mal zwei Pächter dieser Rotwildluxuszucht. Scheinbar gabs Zahlungsprobleme.
Zitat aus öffentlich zugänglicher Quelle:
"Zu Punkt 12: Beratung und Beschlussfassung über die Weiterverrechnung der Beitragsvorschreibungen an die TGKK von € 716,66 und der Kommunalsteuer von € 2.445,01 der Jagd Kaisers von 2012 bis 2015. Der Bürgermeister erläutert die Situation betreffend offener Posten Jagd der Jahre 2012 –2015. Es stehen offene Posten von ca. € 3.000,00 im Raum. Diese wurden vom damaligen Pächter S..... ..... nicht bezahlt. Laut Markus Lorenz gäbe es nur den Fall der Pfändung, vermutlich ist das Geld uneinbringlich"
"Zu Punkt 13: Infos (...) •Jagd Kaisers: Jagdobmann Markus Lorenz erläutert die Situation betreffend Tbc beim Rotwild in Kaisers,fehlende Abschüsse, Errichtung eines Reduktionsgatters, sowie der Kündigung des Jagdpächters Dr. xxxx F....... Im Jänner wird eine Vollversammlung der Jagdgenossenschaft stattfinden"
Die Kündigung eines Pächters fand nach der Erhebung der Verjüngungsdynamik am 19.6.2019 und nach der Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes Tirol statt.
Quelle:
https://kaisers-lechtal.at/wp-content/up…-18.12.2019.pdf
Komplette jägerische Unfähigkeit muss wohl die Ursache gewesen sein. Kann man amtlich schwarz auf weiß nachlesen (irgendwo bei Seite 16)
"Die Abschusserfüllungen von Rotwild in der GJ Kaisers waren in den Jahren 2015 bis 2018 immer schlechter werdend und daher musste für das Jagdjahr 2019 der Abschuss empfindlich erhöht und auf 58 Stück festgelegt werden, um das Reduktionsziel von 5 Stück Rotwild pro 100 ha Sommerlebensraum zu erreichen. Gegen diese hohe Abschussquote wurde vom Pächter und dem Jagdschutzorgan eine Maßnahmenbeschwerde beim Landesverwaltungsgericht Tirol eingereicht und dieses hat am 10.09.2019 der Beschwerde insofern Folge gegeben, dass der Adressat für die Mindestabschussanordnung eben wegen mangelnder Erfüllung für diese Aufgabe nicht geeignet wäre und hat daher diese für rechtswidrig erklärt. Die Folge war, dass nach diesem Richterurteil keine Abschüsse von Rotwild durch das bestehende Jagdpersonal mehr möglich waren und in der Folge auch eine Beschlagnahme wegen nicht erlaubtem Abschuss durch den Pächter notwendig wurde. Gleichzeitig hat der Richter in diesem Urteil die Behörde verpflichtet, die vorgeschriebenen Abschüsse mit alternativen Methoden und fachkundigem Personal beizubringen. Um diese schwierige Aufgabe zu lösen, wurden von der Veterinärbehörde intensive Gespräche mit den Eigentümern geführt und der Abschussauftrag letzten Endes dem Eigentümervertreter, gleichzeitig Bürgermeister, Lehrer und Berufsjäger per Bescheid trotz heftiger Bedenken übertragen, der mit fachkundigem Personal seiner Wahl –also auch mit dem Pächter und Berufsjäger-diese Aufgabe bis 15.12.2019 erledigen sollte. Nachdem durch diese Rechtsstreitigkeiten wertvolle Jagdzeit verloren gegangen ist und bis Ende Oktober nicht einmal 50% des Abschusses vorgelegt werden konnte, wurde kurzerhand der Bau eines temporären Reduktionsgatters vom Landesveterinärdirektor zur Umsetzung des Richterurteils beschlossen. Dieses Gatter dient lediglich der Abschusserfüllung für das Jagdjahr 2019 und wird erst bei Nichterfüllung des Abschusses aktiviert und dient nur der Entnahme des fehlenden Abschusses und wird anschließend wieder abgebaut. Damit die behördlichen Maßnahmen nach dem Tierseuchenrecht möglichst nicht zur Anwendung gelangen, wurde die reguläre Schusszeit für die Jagd bis 15.01.2020 verlängert!"
Quelle:
https://kaisers-lechtal.at/wp-content/up…nde-Kaisers.pdf
Der ganze Zirkus wurde auch noch von einer Rundschau-Reporterin begleitet. Die schilderte die Bemühungen des vehrten Bürgermeisters (genau der, der jetzt mit den Wölfen heult), wie er offensichtlich jahrelang als Lakei eines gspickten deutschen industriellen Pächters den Abschuß in dieser hochattraktiven Rotwildluxuszucht zu sabottieren versuchte. Da wurde eine "Stiftung für Weltfriedenstechnologie" eingeschaltet, die offensichtlich TBC-erkrankte Wildtiere mit speziell "ionisiertem Wasser" zu heilen versprach. Und wie das eben beim Weltfrieden so ist, dauert das nunmal länger, ggf. so lang, bis der Wald aufgefressen ist ....
Das Gerät müsse man aber leider erst aus China besorgen und das sollte angeblich bis April dauern. Irgendwann hat dann der Herr Landesveterinär völlig ZURECHT die Notbremse gezogen und veranlasst, was völlig richtig (da unausweichlich) war.
Hier noch eine Entscheidung des Tiroler Landesverwaltungsgerichtes v. 10.09.19.
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lvwg…3_1235_6_00.pdf
Der Beschwerdeführer wurde wg Nichterfüllung der Abschussvorgaben bereits mehrfach bestraft. Das interessiert natürlich einen deutschen Industriellen nicht. Er hat diese nur sehr mangelhaft und im Zuge der Seuchenbekämpfung völlig unzureichend erfüllt.
Interessant auch dieser Artikel:
https://www.rundschau.at/schlaegt-kaiser…ativen-weg-ein/
Alles in Allem betrachtet denke ich, dass schon ein hohes Maß an jagdlicher Verblendung und Realtitätsvwerweigerung vorhanden sein muss (oder vielleicht auch nur brutalsmögliche Verlogenheit), um hier auf den Landesveterinär zu schimpfen.