Waidmanns Heil ins Revier.
Roznik, der in Kärnten gewilderte Braunbär, geht in (s)eine nächste und hoffentlich letzte Runde:
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Nix wird´s, die Posse geht weiter.
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Ich zitiere:
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Prozess gegen mutmaßlichen Bärentöter vertagt
Am Landesgericht Klagenfurt ist der Prozess gegen einen Kärntner Jäger fortgesetzt und wieder vertagt worden. Er muss sich wegen des Abschusses des Braunbären Roznik 2009 verantworten. Nach dem Abschuss bei Bad Eisenkappel soll der Mann das Tier in einem Bach in Slowenien (Logartal) entsorgt haben.
Zehn Zeugen sagten am Donnerstag aus, aber einer fehlte. Außerdem soll noch ein Beweisstück neuerlich untersucht werden. Daher wurde wieder vertagt.
Richterin wollte gerne fertig werden
„Ich wollte es heute so gerne fertig machen“, halb seufzend entschlüpfte der Satz Richterin Michaela Sanin nach fast drei Stunden Verhandlung.
Allein schon die Klärung, ob eine Zeugin die Lebensgefährtin oder bloß eine engere Freundin des Angeklagten sei, dauerte eine halbe Stunde. Das magere Ergebnis nach der Befragung, die Zeugin kann sich nicht wirklich genau daran erinnern, ob der Angeklagte am 30. Mai 2009 am Abend zu Hause gewesen sei.
Erinnerungslücken der Zeugen
Erinnerungslücken hatten mehrere Zeugen. Es ging um Telefonate, die der Angeklagte im Tatzeitraum führte. Nein, von dem Bären sei nie die Rede gewesen. Dann gab es noch die Spannungen zwischen Angeklagtem und seinen Schwestern, die kein gutes Haar an ihm lassen würden.
Eine Zeugin erklärt Erinnerungslücken mit einer Hochzeitsfeier. Staatsanwalt Franz Simemrstatter geriet ob der tröpfelnden Antworten der Befragten mehrfach in Rage.
Zeugin: keine DNS vom Angeklagten
Eine Gutachterin aus Innsbruck wurde via Videokenferenz zugeschaltet. Sie habe die Ecken einer Decke, die am Auffindungsort des geköpften und gehäuteten Bärenkadavers gelegen sei, untersucht. Vom Angeklagten, seinem Bruder und Vater seien keine DNS-Spuren gefunden worden.
Nun will der Staatsanwalt die ganze Decke neu untersuchen lassen, auch ein wichtiger Zeuge, der beim Prozess fehlte, soll noch geladen werden.
Im Grenzgebiet geschossen
Der tödliche Schuss auf den Braunbären Roznik wurde im Grenzgebiet zwischen Kärnten und Slowenien abgegeben. Danach blieb der mit einem Peilsender ausgestattete Bär für längere Zeit verschwunden.
DNA-Spuren gefunden
Schließlich konnte der Kadaver des Tieres in einem Bachbett im Logartal auf slowenischem Staatsgebiet gefunden werden: ohne Kopf, ohne Tatzen und enthäutet. Auch der Peilsender wurde dem Tier abgenommen. Bis heute blieben die Trophäen und der Sender spurlos verschwunden.
Bei den Ermittlungen der Polizei fiel der Verdacht dann schnell auf den 48-jährigen Jäger aus Bad Eisenkappel, auch deshalb, weil DNA-Spuren des Mannes auf einer Decke aufgetaucht waren. In diese wurde der Kadaver eingehüllt und abtransportiert.
Bären streng geschützt
Bei Hausdurchsuchungen und Einvernahmen durch die Kriminalpolizei bestritt der Mann jedoch jeden Zusammenhang mit der Tat. Vorgeworfen wird ihm jetzt schwerer Eingriff in fremdes Jagdrecht - also Wildern. Dem Mann drohen daher bis zu drei Jahre Haft.
Roznik, Bär
Bären sind in Kärnten streng geschützt und dürfen nicht abgeschossen werden. Mittlerweile wurde der Beschuldigte auch aus der Kärntner Jägerschaft ausgeschlossen.
Familie belastet Angeklagten
Im Mittelpunkt des Prozesses stehen auch die Geschwister des Angeklagten: Sie alle sagten beim Prozessauftakt im Herbst 2010 gegen ihren Bruder aus, die Familie ist hoffnungslos zerstritten. Sie hätten die Anzeige ins Rollen gebracht, weil sie an dem besagten Abend einen Schuss gehört hätten, der eindeutig auf dem Grund des Bruders gefallen sei.
Allerdings grenzen an das Grundstück des Angeklagten auch andere Jagdgebiete an. Ein Jagdleiter, der an diesem Abend ebenfalls einen Schuss gehört haben will, sagte aus, der Schuss hätte aus mehreren Jagdgebieten abgefeuert werden können.
Der Anwalt des Beschuldigten plädiert auf unschuldig, alle Anschuldigungen würden auf Vermutungen beruhen. "
Zitat Ende
Und die Kärntner Jägerschaft?
Die hat sich ordentlich blamiert, mit dem voreiligen Ausschluss des Jägers aus ihren Reihen.
Es gilt, richtig, die Unschuldsvermutung. Leider nicht für jeden...