Jene Grundeigentümer die mehr als 1ha Grund besitzen sind meines Wissens nach kammerzugehörig. Eine qualifizierte Mehrheit besteht sowohl aus einer Mehrheit der Grundfläche (>50% des zu verpachtenden Gemeindegebiets), als auch einer Mehrheit der Köpfe (> 50% der Grundbesitzer).
So ist sichergestellt, dass weder ein (oder mehrere) "Großgrundbesitzer" die Mehrheit der Eigentümer überstimmen kann und umgekehrt nicht die Köpfemehrheit der "Kleingrundbesitzer" über den Großteil der Fläche bestimmen kann.
Hoffe halbwegs verständlich.
MfG, Tschurtsch.