WmH!
Ich möchte wissen wie mann auf so eine Zahl kommt, das ist doch lachhaft!
Wenn keine Allgemeineschusszeit für die Krähen zum durchbringen ist dann
soll mann die Krähenvögel vom Jagdgesetzt ausnehmen und fertig.
Der Bauer kann sie dann selber schießen und der Jäger muss nicht für Wildschäden aufkommen.(z.B. Bisamratte)
Aber wer wäre dann wider der arme der Bauer!
Ich versteh nur nicht das man ein kreuzerl das einmal vergessen wurde nicht nachholen kann.
Was wäre wenn man bei denn Wildschweinen das kreuzerl vergessen hätte?????
Lg
Klaus