Zitat von »"Rocces"«
Hervorragend eine Bildungslücke. Bin gerade draufgekommen, dass sich dieser Fehler in den gesamten Unterlagen, die ich besitze, durchzieht.
Nicht nur beim Muffel, sondern auch Gams und Steinwild.
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Zitat von »"Steirische Landesjägerschaft"«
Aus einem Kurzurlaub zurückgekehrt, beantworte ich Ihre e-mail wie folgt:
Das Problem bei der Klasseneinteilung ist aus einer Vermischung von “...-jährig” und “vollendetes Lebensjahr” durch unsere Vorgänger entstanden. Denn der Jährling (Einjähriger) ist natürlich bereits in seinem zweiten Lebensjahr, der Zweijährige im dritten und der Dreijährige im vierten Lebensjahr und hat es am Ende seiner “Dreijährigkeit” dann vollendet. Und so zieht sich dieser Fehler leider durch die Richtlinien.
Diese Verwirrung wird bei nächster Gelegenheit bereinigt.
Inzwischen gilt die althergebrachte Auffassung, dass z.B. ein Gamsbock mit 6,5 Jahren als sechsjährig bezeichnet und der Klasse II zugerechnet wird.
Aber, wie Sie vollkommen richtig bemerkt haben, ist er bereits im 7. Lebensjahr, hat es aber noch nicht vollendet.
Wir arbeiten daran!
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