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Donnerstag, 27. März 2014, 07:47

Jäger zielte auf Elster und tötete Kaiseradler

Jeder kann sich ja selbst ein Bild dazu machen wie glaubwürdig die Geschichte des Jägers ist. :S
http://burgenland.orf.at/news/stories/2638369/

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Donnerstag, 27. März 2014, 09:43

Blöd wenn man diesen Vogel auch noch präperieren lassen möchte
FUCHS kann immer kommen!

3

Donnerstag, 27. März 2014, 10:15

Blöde Geschichte!

Jedoch würde ich kein einziges Stück Wild mehr von dieser Präparatorin bearbeiten lassen.
Ein gewisses Vertrauen muss man an den Tag legen können, wenn man solch Beruf ausübt?

Was meint Ihr dazu!
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Wenns Jagan nit war, warets nix schen auf da Welt!

4

Donnerstag, 27. März 2014, 10:39

Also ich find das gut von der Präparatorin, dass sie den Jäger angezeigt hat.. !
Das ist des Jägers Ehrenschild,
dass er beschützt und hegt sein Wild,
waidmännisch jagt, wie sich's gehört,
den Schöpfer im Geschöpfe ehrt.

5

Donnerstag, 27. März 2014, 11:01

Weidmannsheil!

Zurücknehmen geht nicht!
Jeder Schütze ist für seinen eigenen Schuss verantwortlich. :evil:

Lebendig wird der Vogel auch nicht mehr.
Ein Präparat wäre schön, aber wie kannst das begründen?

Weidmannsheil
Da Franzl
Wir kennen das beim Fuchs: Wenn er intensiv bejagt wird nehmen die Bestände zu!

6

Donnerstag, 27. März 2014, 15:30

... die Begründung ist an den Haaren herbeigezogen ....



und zum Weidmann kann ich nur sagen ..... " 3m überm Schädel a nu deppert!"



Ich pirsch durch den Wald auf verwunschenem Pfad,
an Felsen entlang auf schmalem Grat.
Der Stein bemoost, wie Smaragd so grün, ach könnt ich hier für immer stehn,
dem Tier und Wald in mitten sein und ewig stehn im Vollmondschein

Jägersbursch

Rotwildjäger

Beiträge: 531

Beruf: Beamter im Ruhestand

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7

Freitag, 28. März 2014, 12:35

Wennst schon so an Abschuss tätigst, musst ihn einfach Präparieren lassen. Fies find ich es vom Präparator weil er das ganze angezeigt hat (das soll aber nicht heißen, dass ich den Abschuss billige). Die Aussage d
er 56-Jährige rechtfertigte sich damit, dass er auf eine Elster gezielt habe. Doch der Schrot habe dabei auch den jungen Kaiseradler getroffen, schlägt dem Fass den Boden aus. Dafür würde ich ihm auf Lebzeiten die Jagdkarte abnehmen.
WmH Chris

8

Samstag, 29. März 2014, 21:31

Hätte die Präparatorin Ihn nicht angezeigt und es wäre irgendwie aufgekommen, dann wäre sie auch dran gewesen. Hohe Strafe weil sie sich ohne Befugnis von "oben" mit den Vogel befasst hat. Diie Firma wäre weg und alle weiteren Konsekvensen. Ich verstehe sie. Man setzt nicht die eigene Existenz aufs Spiel
für einen Anderen der nur Kunde ist.
Grüsse und Weidmannsheil von Fredrik aus Schweden

9

Sonntag, 30. März 2014, 09:19

@ Greven

Das ist ein kompletter Blödsinn!! Dass die Präparatorin ihren Gewerbeschein verliert wenn sie erwischt wird bei der Präparation dieses Greifvogels!
Dieser Vogel ist zwar strengstens unter Naturschutz, jedoch stehet in keinem Gesetzt geschrieben, dass man solche Tiere nicht präparieren darf!

Was wäre, wenn du diesen Vogel auf der Straße verendet finden würdest, müsste man Ihn dann verrotten lassen?
Der wunde Punkt in dieser Sache besteht nur darin, dass der Jäger den unverzeihlichen und unbedingt zu bestrafenden Fehler begannen hat und den Greifvogel erlegt zu haben.

Aber die Präparation dieser Vögel ist keine Straftat!!

lg und WmH
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Wenns Jagan nit war, warets nix schen auf da Welt!

10

Sonntag, 30. März 2014, 13:51

@ Philmo
Ich denke du irrst dich! Die Aneignung ist jedenfalls illegal. Und der Präparator hätte auch nicht präparieren dürfen. Ob es da ein Gesetz gibt, weiß ich nicht. Einen Kodex jedenfalls sicher, der genau das verbietet. Ich muss mich erkundigen aber es benötigt meines Wissens nach eine behördliche Genehmigung einen geschützten Vogel zu präparieren.

Ich finde es ebenfalls richtig vom Präparator. Die Argumentation, der Präparator ist schuld oder gemein ist wohl lächerlich. Ist ein Aufsichtsjäger auch gemein, der einen offensichtlichen Fehlabschuss in seinem Revier melden muss? Ich finde eher es ist umgekehrt gemein, einen Präparator in eine solche Situation zu bringen. Er ist von seinem Geschäft abhängig und wird wohl wissen, dass manche Jäger das so sehen wie manche hier und ihn meiden werden.

MfG, Tschurtsch.

11

Sonntag, 30. März 2014, 20:11

Grüss euch,

habe ein wenig herumgefragt, lt. meiner Recherche hat der Präparator keine Meldepflicht - es gilt allerdings der Berufsethos ;)

Meines Erachtens war der Schuss gezielt auf den Adler (da dürften wir uns fast alle einig sein) & daher nicht korrekt...Gott sei Dank haben sich aber die Medien da nicht schon wieder drauf gestürtzt wie die Geier ;)

Die polizeiliche Anzeige der Präparatorin finde ich ein wenig hardcore....aber was hätte sie sonst tun können?! Ihm eine Watschn zu geben hätte auch nichts gebracht...wacht der Adler auch nicht mehr auf...

wmh, angela

12

Montag, 31. März 2014, 11:57

Hab ähnliches raus finden können wie Qualitätssteirerin. Hier Antworten von einem Präparator und dem Leiter der Abteilung für Zoologische Hauptpräparation vom Naturhistorischen Museum Wien:

Zitat

Wir in Österreich müssen nicht nachgehen woher das Tier stammt wie in
Deutschland bei denen nehmen die Präparatoren nicht mal einen überfahrenen
Singvogel.
Ob Steinadler oder Mäusebussard ist vom Gesetzt her völlig egal, ALLE Tag
und Nachtgreifvögel sind ja ganzjährig geschont.

Man kann bei uns sicherlich einen gefundenen Greifvogel legal machen in dem
man ihn meldet und gegebenenfalls dann für Präparations-Zwecken frei
bekommt
, das wäre auch der einzig richtige rechtliche Weg.
Die Praxis schaut halt da auch anders aus weil es keinen Interessiert einen
überfahrenen Kauz erst untersuchen zu lassen danach die Genehmigung vom Land
ab zu warten um ihn dann endlich mal zum Präparator bringen zu können. (wird
eh auch als Kavaliersdelikt angesehen bis jetzt noch^^) Obwohl wie gesagt es
nicht rechtens ist.

Wir müssen soweit ich weiß nur bei Cites Pflichtigen Tieren aufpassen, alles
andere liegt im eigenen Interesse wie man das handhabt, ob die Präparatorin
mit dieser Sache einen Stein ins rollen gebracht hat weiß ich nicht, nur für
ihr Geschäft war es sicher keine weiße Entscheidung.


Zitat von »"Technischer Leiter Zoologische Hauptpräparation (Naturhistorisches Museum Wien)"«

das Auflesen toter Tiere ist grundsätzlich verboten.
Einerseits auf Grund von Seuchengefahr (Vogelgrippe, etc.) ist es amtstierärztlich verboten, andererseits ist es jagdgesetzlich verboten auch wenn es manchmal Schade um die schönen Tiere.
Erlaubt ist das aufsammeln von toten Tieren nur mit einer behördlichen Sammelgenehmigung oder als Jagdpächter (nur jagdbares Wild).


Also würde ich es folgend sehen: Der Jäger hat gegen das Gesetz verstoßen, der Präparator (die Präparatorin) musste ihn nicht melden. Dass er es dennoch getan hat und wie auch die Diskussion hier zeigt ist denke ich gut, denn das hat eventuell abschreckende Wirkung auf Nachahmer. Vor allem wenn man bedenkt um welches Tier es sich gehandelt hat. Bei einem Tschakl, die es eh haufenweise gibt, wird der Präparator wohl eher ein Auge zudrücken können - auch wenn es rechtlich der gleiche Fehltritt wäre (vom Kunden).

Auf der anderen Seite: Wenn man von einem gesetzlichen Verstoß Kenntnis hat, wird man dann nicht mitschuldig wenn man es nicht meldet? ?(

MfG, Tschurtsch.

13

Montag, 31. März 2014, 12:53

Auf der anderen Seite: Wenn man von einem gesetzlichen Verstoß Kenntnis hat, wird man dann nicht mitschuldig wenn man es nicht meldet? ?(

Lt. Kärntner Jagdgesetz ist die FasanHenne ganzjährig geschont.
Bei vielen Treibjagden werden leider auch immer wieder Hennen (durch falsches Ansprechen, etc.) erlegt.
Also stellt das ein Schonzeitvergehen dar.
Wie viele davon wurden wohl angezeigt bzw. wie viele Mittwisser? :rolleyes:

Wmh

Wer nicht liebt Wein und Weiber,
der wird niemals Jäger, bleibt immer Treiber.

14

Montag, 31. März 2014, 13:01

Auf der anderen Seite: Wenn man von einem gesetzlichen Verstoß Kenntnis hat, wird man dann nicht mitschuldig wenn man es nicht meldet? ?(

Lt. Kärntner Jagdgesetz ist die FasanHenne ganzjährig geschont.
Bei vielen Treibjagden werden leider auch immer wieder Hennen (durch falsches Ansprechen, etc.) erlegt.
Also stellt das ein Schonzeitvergehen dar.
Wie viele davon wurden wohl angezeigt bzw. wie viele Mittwisser? :rolleyes:

Da hast du sicher Recht, aber es gibt wohl auch noch den Unterschied zwischen Absicht und unabsichtlichem Fehlschuss. Einen Adler zu erschießen fällt in jedem Fall in Kategorie 1, bei der Fasanhenne schließ ich das schon wegen der entstehenden Weinkosten aus. :D

MfG, Tschurtsch.