Also greifen tut das ZWR ab 1.10.2012, die übergangsfrist ist vorläufig bis 30.6.2014 vorgegeben.
Wenn, so wie hier angegeben die Waffe vor 2012 erworben wurde, scheint sie nirgends auf.
Dies zu diesem Thema.
Im ZWR ist die übertragung an und für sich unproblematisch angedacht und sie funktioniert im Hintergrund, was die veräußerung oder übergabe an eine andere Person betrifft.
Vorraussetzung ist, das der genaue Text : Fabrikat, Modell, Waff.Nr. , Kaliber, sowie d. Datum des ersten Erwerbes eingegeben wird.
Innerhalb eines Tages ( lt. Innenministerium ) wird im Hintergrund die bisher rechtmäßig registrierte Waffe vom bisherigen Besitzer gelöscht.
Entscheidend dafür ist, das die exakt gleichen Daten wie bei der erstmaligen Registrierung im ZWR eingetragen werden.
Dazu muss aber auch gesagt werden, das noch immer an kleinen Details im ZWR seitens des Ministeriums gefeilt wird.
Eben der einfachheit und Bedienerfreundlichkeit wegen.