Es handelt sich dabei um eine sogenannte kurzfristige Verwahrung. Tagsüber maximal 6h, nachts maximal 3h. Wobei uns empfohlen wurde, eine Decke oder ähnliches über die Waffen oder Waffentasche zu legen, damit von außen nicht erkennbar ist ob sich eine Waffe im Fahrzeug befindet. Weiters sollte man bei Büchsen den Verschluss mit nehmen und einstecken, bei Flinten den Vorderschaft. So ist eine Waffe nicht zu gebrauchen. (Auch bei Flinten gleicher Bauart kann man den Verschluss nicht einfach wechseln.)
Diese Richtlinien wurden vor allem für Treibjagden und den Schlüsseltrieb im Speziellen empfohlen.
Edit: Hab nun auch die
offizielle Version gefunden.
In der Regel wird man demnach zulässiger Weise davon ausgehen dürfen, dass
Schusswaffen in Kraftfahrzeugen sicher verwahrt sind, wenn
1. es sich nicht um verbotene, wenn auch legal besessene, Waffen handelt,
2. es sich nicht um Schusswaffen der Kategorie B handelt,
3. es sich nur um eine kurzfristige Verwahrung handelt; eine tagsüber mehr als
sechs Stunden oder in der Dunkelheit mehr als drei Stunden dauernde
Verwahrung wird für gewöhnlich nicht mehr als kurzfristig angesehen
werden können,
15 3
4. sichergestellt ist, dass die Waffe gegen die Abgabe eines Schusses
gesichert ist; in Betracht kommt hier in erster Linie die Anbringung
eines Abzugsschlosses oder die Entfernung eines wesentlichen Teiles
(z.B. des Verschlusses), und
5. die Schusswaffe
a. im versperrten, von außen nicht einsehbaren Kofferraum oder
b. im versperrten Fahrgastraum gegen Erkennbarkeit von außen
geschützt und auch nach den konkreten Umständen Dritte nicht vermuten
können, dass sich im Fahrgastraum Schusswaffen befinden (siehe unten zu
4.) oder
c. im versperrten Fahrgastraum mit geschlossenem, aber leicht
abnehmbarem oder leicht zerstörbarem Verdeck widerstandsfähig mit
einem tragenden Teil des Fahrzeuges verbunden gegen Wegnahme
gesichert und gegen Erkennbarkeit von außen geschützt verwahrt ist
und auch nach den konkreten Umständen Dritte nicht vermuten können, dass
sich im Fahrgastraum Schusswaffen befinden (siehe unten zu 4.).
MfG, Tschurtsch.