Polizei ist jenem Mann auf der Spur, der seinen Hund auf einem Jäger gehetzt hat. Kärntens oberster Aufsichtjäger klagt an: "Ein einzigartig brutaler Vorgang."
"Ich bin seit 25 Jahren Landesobmann der Jagdaufseher. Aber so etwas hat es noch nie gegeben. Das ist einzigartig." Bernhard Wadl ist geschockt, dass ein Klagenfurter seinen Hund auf einen Jäger gehetzt hat. Er hofft, dass der Mann zur Verantwortung gezogen wird. Möglicherweise droht dem Hundehalter eine Anklage wegen absichtlicher Körperverletzung, da er seinen Hund gewissermaßen als Waffe benutzt hat.
Der Vorfall ereignete sich am vergangenen Sonntag in Wölfnitz. Ein 37-jähriger Jäger aus Feldkirchen, der als Landwirt in Wölfnitz Felder gepachtet hat, beobachtete in der Nähe der Brücke des Malleweges über den Strugabach einen freilaufenden großen Hund. Das Tier hatte Rehe ausgetrieben und gehetzt, wie ein ermittelnder Beamter der Polizeiinspektion Villacher Straße in Klagenfurt berichtet.
Der Jäger hatte auch ein Auto gesehen und ein Pärchen, zu dem der Hund offensichtlich gehörte. Der 37-Jährige steuerte auf den Hundebesitzer zu, um ihn zur Rede zu stellen. "Als er bei dem Mann war, hatte dieser seinen Hund bereits wieder angeleint", sagt der Polizist. Wie der Jäger erzählte, habe er den Mann darauf hinweisen wollen, dass es nicht erlaubt sei, Hunde frei laufen zu lassen.
Statt Reue zu zeigen, hat der Hundehalter seinen großen Mischlingshund an der langen Leine auf den Jäger gehetzt. "Der Mann ist zu Sturz gekommen und auf seine Schrotflinte gefallen, die dadurch zerstört wurde", berichtet der erhebende Polizist. "Dann hat der Hund den Jäger in die rechte Hand gebissen. Als er das Tier wegtreten wollte, wurde er auch noch in den Oberschenkel gebissen." Erst dann habe der Hundehalter sein Tier zurückgezogen. Er setzte sich mit seiner Begleiterin ins Auto und fuhr davon.
Der zum Glück nur leicht verletzte Jäger erstattete Anzeige. Weil er zuvor das Auto fotografiert hatte, wird es für die Beamten nicht allzu schwierig sein, den Hundehalter auszuforschen. "Zuerst muss natürlich geklärt werden, ob der Zulassungsbesitzer auch der Hundehalter ist", informiert der Polizist. Diese Erhebungen dauerten am Mittwoch noch an.
Und dann sind wohl die Gerichte am Zug. "Was Ärgeres kann man sich kaum vorstellen", sagt Aufsichtsjäger Wadl. "Es ist schon eine schlimme Sache, wenn ein Hund ein Reh hetzt. Aber dass der Hund, bei dem offensichtlich die Verwahrungsvorschriften nicht eingehalten worden sind, von seinem Besitzer auch noch auf den Jäger gehetzt werden, ist wirklich eine brutale Vorgangsweise."
Quelle:
Kleine Zeitung
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