Hallo
Bei unserer "Ortschaftsjagd" ist es so wie du es meinst.
Offiziell heißt es ja Jagdgesellschaft. Da ist der Jagdleiter, Aufseher und noch ein paar, die sind angeschrieben, das heißt auf der BH gemeldet. Sollte es irgendwelche Probleme geben dann sind es die, die sich die BH holt.
Dann gibt es noch die Ausgeher. Da gehöre ich dazu. Ich habe die selben Rechte und Pflichten wie alle anderen aber das ist eine Ausmachenssache. Da kenne ich Jagdgesellschaften bei uns da ist es komplett anders. Wie gesagt, das muss man vorher abklären.
Was ich zb. bekommen habe ist ein Jagderlaubnisschein. Damit bin ich berechtigt in unserem Revier zu jagen ( Fallenjagd und Raubzeug).
Wenn man den Jagderlaubnisschein googelt steht zwar das die Jagd generell ( außer Falle und Raubzeug) auch mündlich vereinbart werden kann aber wenn dich die Polizei kontrolliert und nicht kennt, dann hast du ja keinen schriftlichen Nachweis und könntest ja auch ein Wilderer sein.
Die NÖ-Jagdkarte alleine berechtigt dich ja nur in ganz NÖ die Jagd ausüben zu dürfen wenn es dir jemand erlaubt.
Jetzt kennst dich wahrscheinlich noch weniger aus als vorher