Ich fang mal an: Bejagbare Fläche (<Eigenjagd) die nicht ans eigene Revier angrenzt also durch fremde Reviere eingeschlossen ist (Jagdeinschluss). Kann gegen entsprechende Fläche getauscht werden oder gepachtet werden, wobei der Revierbesitzer mit der längsten gemeinsamen Grenze Vorrecht hat. Wird man sich über den Pachtschilling nicht einig wird dieser durch die Behörde festgelegt.
MfG,
Tschurtsch.