Dem Jagdberechtigten ist es gestattet, Schmaltiere und Schmalspießer, welche in land und forstwirtschaftlichen Kulturen erheblichen Schaden anrichten (Schadentiere), auch ohne besondere Bewilligung oder Auftrag abzuschießen, und zwar vom 15.April bis zum Beginn der Jagdzeit. Der erfolgte Abschuß ist binnen 24 Stunden der Bezirksverwaltungsbehörde und dem Bezirksjägermeister anzuzeigen