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Zukunftshirsch
Beruf: Wildackersaatgut-Jagdbekleidung-Revierbedarf vom Jäger für den Jäger
Zitat
Sg. Herrn
Dr. Peter Lebersorger
Wickenburggasse 3
1080 Wien
Lieber Freund und Weidkamerad!
Die Erneuerung des Erlasses über den Waffenpaß für Jäger war ein schöner Erfolg Deiner unermüdlichen Bemühungen um die Rechte der Jäger. Auch die Persönlichkeit des neuen niederösterreichischen Landesjägermeisters hat hier gewiß eine bedeutende Rolle gespielt. Das ist von der IWÖ und auch von der betroffenen Jägerschaft begeistert aufgenommen und gewürdigt worden.
In den IWÖ-Nachrichten 3/12 hat es dazu auch einen ausführlichen Artikel gegeben.
Zu meinem nicht geringen Entsetzen habe ich eine Stellungnahme des Tiroler Jägerverbandes lesen müssen, die uns ein Mitglied, das um einen Waffenpaß ansuchen wollte, übermittelt hat. Das Schreiben im Wortlaut:
Sehr geehrter Herr XXXX!
der Tiroler Jägerverband kann Anfragen von Jägern um Bestätigungen zur Ausstellung eines Waffenpasses nicht befürworten, da Faustfeuerwaffen in Tirol für die Jagdausübung nicht notwendig sind.
Dies bestätigen sowohl der Schießreferent des Tiroler Jägerverbands als auch der Obmann der Nachsuchestation Innsbruck-Land und Innsbruck-Stadt. Letztgenannter wird jährlich die meisten Nachsuchen in Tirol vorgenommen haben, er verneint ebenfalls die Notwendigkeit einer Faustfeuerwaffe.
Hinzuweisen ist u. a. auch darauf, dass bei Jagden auf Schwarzwild Langwaffen ausreichen und Nachsuchen von Gastjägern nicht durchgeführt werden dürfen; das bestätigen eigene Erfahrungen bei Schwarzwildjagden in den östlichen Bundesländern.
Das Führen einer Faustfeuerwaffe mag zwar in den von Ihnen angeführten Situationen zweckmäßig erscheinen, grundsätzlich erforderlich ist es aber aus jagdlicher Sicht nicht.
Mit freundlichen Grüßen
für den Tiroler Jägerverband
Helmuth Waldburger
TIROLER JÄGERVERBAND
Damit wird der mühsam errungene Erlaß ad absurdum geführt. Ich frage mich, warum die Tiroler Jagdfunktionäre derart gegen die Interessen ihrer Mitglieder handeln. Dem BMI gegenüber sind dadurch die Verhandler, die diesen Erlaß erreicht haben, blamiert und desavouiert worden.
Über den sachlichen Inhalt dieses ungeheuerlichen Schreibens brauchen wir nicht zu diskutieren. Die Ausführungen sind falsch und widersprechen allen jagdlichen Erfahrungen. Auch in Tirol. Außerdem fällt man damit den übrigen Landesjagdverbänden in den Rücken, die sich gerade erst für diese Regelung eingesetzt haben.
Ich bitte Dich, lieber Freund, diese Angelegenheit in Euren Gremien zur Sprache zu bringen und darüber eine Diskussion einzuleiten, die eine einheitliche Vorgangsweise in dieser Frage in Zukunft sichern sollte.
Mit besten Grüßen und Weidmannsheil
Dr. Georg Zakrajsek
Generalsekretär der IWÖ