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1

Mittwoch, 28. November 2012, 10:59

Waffenpass - so gehts in Tirol zu

Hab gestern den Newsletter vom IWÖ erhalten:

Zitat

Sg. Herrn
Dr. Peter Lebersorger
Wickenburggasse 3
1080 Wien


Lieber Freund und Weidkamerad!

Die Erneuerung des Erlasses über den Waffenpaß für Jäger war ein schöner Erfolg Deiner unermüdlichen Bemühungen um die Rechte der Jäger. Auch die Persönlichkeit des neuen niederösterreichischen Landesjägermeisters hat hier gewiß eine bedeutende Rolle gespielt. Das ist von der IWÖ und auch von der betroffenen Jägerschaft begeistert aufgenommen und gewürdigt worden.
In den IWÖ-Nachrichten 3/12 hat es dazu auch einen ausführlichen Artikel gegeben.
Zu meinem nicht geringen Entsetzen habe ich eine Stellungnahme des Tiroler Jägerverbandes lesen müssen, die uns ein Mitglied, das um einen Waffenpaß ansuchen wollte, übermittelt hat. Das Schreiben im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr XXXX!

der Tiroler Jägerverband kann Anfragen von Jägern um Bestätigungen zur Ausstellung eines Waffenpasses nicht befürworten, da Faustfeuerwaffen in Tirol für die Jagdausübung nicht notwendig sind.

Dies bestätigen sowohl der Schießreferent des Tiroler Jägerverbands als auch der Obmann der Nachsuchestation Innsbruck-Land und Innsbruck-Stadt. Letztgenannter wird jährlich die meisten Nachsuchen in Tirol vorgenommen haben, er verneint ebenfalls die Notwendigkeit einer Faustfeuerwaffe.

Hinzuweisen ist u. a. auch darauf, dass bei Jagden auf Schwarzwild Langwaffen ausreichen und Nachsuchen von Gastjägern nicht durchgeführt werden dürfen; das bestätigen eigene Erfahrungen bei Schwarzwildjagden in den östlichen Bundesländern.

Das Führen einer Faustfeuerwaffe mag zwar in den von Ihnen angeführten Situationen zweckmäßig erscheinen, grundsätzlich erforderlich ist es aber aus jagdlicher Sicht nicht.

Mit freundlichen Grüßen
für den Tiroler Jägerverband

Helmuth Waldburger

TIROLER JÄGERVERBAND


Damit wird der mühsam errungene Erlaß ad absurdum geführt. Ich frage mich, warum die Tiroler Jagdfunktionäre derart gegen die Interessen ihrer Mitglieder handeln. Dem BMI gegenüber sind dadurch die Verhandler, die diesen Erlaß erreicht haben, blamiert und desavouiert worden.
Über den sachlichen Inhalt dieses ungeheuerlichen Schreibens brauchen wir nicht zu diskutieren. Die Ausführungen sind falsch und widersprechen allen jagdlichen Erfahrungen. Auch in Tirol. Außerdem fällt man damit den übrigen Landesjagdverbänden in den Rücken, die sich gerade erst für diese Regelung eingesetzt haben.
Ich bitte Dich, lieber Freund, diese Angelegenheit in Euren Gremien zur Sprache zu bringen und darüber eine Diskussion einzuleiten, die eine einheitliche Vorgangsweise in dieser Frage in Zukunft sichern sollte.

Mit besten Grüßen und Weidmannsheil


Dr. Georg Zakrajsek
Generalsekretär der IWÖ


Ich finde das aufgrund der geltenden Gesetzeslage schon sehr fraglich was sich manche "Vertreter" der Jägerschaft so leisten........

LG
Genieße die Natur mit allen Sinnen und Respektiere Deine Grenzen.

Weidmannsheil und LG

Martin

http://www.wildacker.at

Masterhorn

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2

Mittwoch, 28. November 2012, 12:02

In NÖ braucht man im Moment eine Ausgehbescheinigung für ein Revier, in diesem muss mindestens 1 Stück Schalenwild geschossen worden sein, zum erfolgreichen Ansuchen.
Hab die Info letztens in der Schießstätte bekommen.
MFG Andy

Krähenjagd! Die Singvögel und das Niederwild werden es uns danken.

3

Mittwoch, 28. November 2012, 17:48

Ist natürlich immer so eine sache ?(

Stellt sich in erster Linie natürlich wirklich die Frage, ob den der Erwerb und das tragen einer Faustfeuerwaffe ( kath.B ) wirklich von nutzen ist.

Der Aufwand eines Waffenpasses ist ja schließlich auch nicht so ohne. Alle 5 Jahre kommt unangemeldet ( ausnahmen gibts natürlich ;) )die uniformierte Exekutive im Dienstauto vor dein Haus oder vor deine Wohnung und überzeugt sich, wie du deine Waffe zuverlässig u. sicher verwahrt hast. Vom Waffenführerschein ist ein aktiver Jäger ja ausgenommen, von der 5jährigen Kontrolle jedoch nicht. Selbiges gilt natürlich auch für die Waffenbesitzkarte.

In Kärnten wäre der Bedarf eines Waffenpasses für den Jagd bzw. Fischereischutz als vereidigtes Schutz-Organ gesetzlich gegeben. Eingeschränkt jedoch auf die tätigkeit dieses Schutzdienstes.

Ist halt Landesauslegungssache. Für die erlangung des Waffenpasses für den Fischereischutzdienst könnte ich eine Geschichte erzählen, die bis in die 3 Instanz - Verwaltungsgerichtshof gegeangen ist und letztendlich positiv für die beantragte Partei ausgegangen ist. Seitdem gibts einen rechtsspruch dafür 8o . Habe dies für einen Freund in den 80er Jahren durchgezogen.

Letztendlich stellt sich natürlich immer die Frage, brauche ich die FFW. Waffe wirklich ? Will die Familie alle 5 Jahre die Polizei vor der Türe ?

4

Mittwoch, 28. November 2012, 18:12

Die Faustfeuerwaffe wird vielleicht nicht in jedem Revier benötigt,aber ich hab dieTatsache daß ich keine habe (auch keinen Waffenpass) schon mehrmals bei Schwarzwildnachsuchen verflucht. Einmal wurde ich im dichten Unterholz angenommen und Gott sei Dank nur meine Hose zerfetzt (nach einem kurzen Ritt auf der kranken Sau),einmal von einer Bache deren Frischling ich kurz zuvor erlegt hatte und erst voriges Jahr ebenfalls von einer Bache wo ich kurz zuvor einen Überläufer beschossen hatte und deren Frischlinge im Kartoffelkraut herumirrten und die ich bei der Nachsuche in Angst und Schrecken versetzte. Im letzten Augenblick hat die Bache von mir abgelassen und ich bin noch heute heilfroh darüber.
Natürlich will niemand-auch ich nicht,die Polizei zur unangemeldeten Kontrolle vor der Tür stehen haben, aber ich bin überzeugt davon daß der Revolver bei jeder schwierigen Nachsuche - und noch dazu im Dickicht - ganz einfach zur jagdlichen Ausrüstung gehört !Egal in welchem Bundesland !!!

Weidmannsheil
Rudi