Hat ein Bezirksjägermeisters und ein Hegemeister das Recht, unangemeldeter Weise durch den Wald zu gehen und die Rehfütterungen zu Kontrollieren, wegen Kirrvorlagen?? Ist mein eigener Wald, keine Jagdgesellschaft.
Zitat
§ 50 Wildfütterungen
(11) Die Bezirksjägermeisterin/Der Bezirksjägermeister, die Hegemeisterin/der Hegemeister und das beeidete Jagdschutzpersonal haben die Einhaltung der Vorschriften über Fütterungen und Kirrungen zu kontrollieren und wahrgenommene Übertretungen der Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen.
§ 76 Überwachung der Einhaltung jagdgesetzlicher Vorschriften
(1) Das Jagdschutzpersonal sowie die Bezirksjägermeisterinnen/Bezirksjägermeister und die Hegemeisterinnen/Hegemeister sind im Rahmen ihres gesetzlich festgelegten Aufgabenbereiches verpflichtet, die Einhaltung der jagdlichen Vorschriften, das Jagdschutzpersonal auch der ihm zur Überwachung übertragenen naturschutzrechtlichen Vorschriften (§ 49 Abs. 1a), zu überwachen und wahrgenommene Übertretungen der Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen. Die Bezirksjägermeisterinnen/Bezirksjägermeister und die Hegemeisterinnen/Hegemeister sind zur Wahrung ihrer Aufgaben berechtigt, die Jagdreviere ihres örtlichen Zuständigkeitsbereiches jederzeit ohne vorherige Verständigung der/des Jagdberechtigten zu betreten. (13)
Quelle
Bitte um baldige Antworten.. Lg Annalena
Danke ! Für die schnelle Antwort! Hat mir nur bestätigt ,was ich schon geahnt habe! Ich habe nur eine "Mündliche Verwarnung" von Seitens der Forstbehörde bekommen, die aber nicht kontrollierte.
Sorry , wegen der Vorstellung bin nur heute Zufällig auf diese Seite gekommen. Wenn das aber üblich ist werde ich es nachholen.Lg Annalena
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Einer_von_uns« (15. Januar 2014, 18:14)