Wir in Österreich müssen nicht nachgehen woher das Tier stammt wie in
Deutschland bei denen nehmen die Präparatoren nicht mal einen überfahrenen
Singvogel.
Ob Steinadler oder Mäusebussard ist vom Gesetzt her völlig egal, ALLE Tag
und Nachtgreifvögel sind ja ganzjährig geschont.
Man kann bei uns sicherlich einen gefundenen Greifvogel legal machen in dem
man ihn
meldet und gegebenenfalls dann für Präparations-Zwecken frei
bekommt, das wäre auch der einzig richtige rechtliche Weg.
Die Praxis schaut halt da auch anders aus weil es keinen Interessiert einen
überfahrenen Kauz erst untersuchen zu lassen danach die
Genehmigung vom Land
ab zu warten um ihn dann endlich mal zum Präparator bringen zu können. (wird
eh auch als Kavaliersdelikt angesehen bis jetzt noch
) Obwohl wie gesagt es
nicht rechtens ist.
Wir müssen soweit ich weiß nur bei Cites Pflichtigen Tieren aufpassen, alles
andere liegt im eigenen Interesse wie man das handhabt, ob die Präparatorin
mit dieser Sache einen Stein ins rollen gebracht hat weiß ich nicht, nur für
ihr Geschäft war es sicher keine weiße Entscheidung.