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Antrag Jagdkarte / Jagdgastkarte
Jagdkartenausstellung und Jagdgastkartenausstellung:
Ausstellung der oö. Jagdkarte bzw. eines Duplikats der oö. Jagdkarte
Gemäß § 37 Abs. 2 Oö. Jagdgesetz ist ab 1.1.2013 zur Ausstellung von Jagdkarten und von Duplikaten grundsätzlich der Landesjägermeister zuständig.
Anträge auf Ausstellung einer oö. Jagdkarte bzw. auf Ausstellung eines Duplikats der oö. Jagdkarte sind daher ab diesem Zeitpunkt an den Landesjägermeister zu richten und beim Oö. Landesjagdverband, Hohenbrunn 1, 4490 St. Florian als Geschäftsstelle einzubringen