Da wäre ich mir nicht so sicher. Als "Kleinhaustier" gilt wohl auch die Katze und die durch den Fuchs gefährdete Katze ist inzwischen ein Klassiker in den Vorstädten. Vor kurzem hat mich wieder jemand dazu befragt, was sie gegen den Fuchs im Garten tun kann.
Ich glaube unter "Kleinhaustieren" sind in diesem Zusammenhang wohl ausschließlich kleinere Nutztiere zu verstehen. Hab aber ehrlich gesagt keine Definition dazu gefunden, vielleicht täusche ich mich also auch.
Schlussendlich ist das Gesetz eh nicht wirklich exekutierbar. Ich hätte noch nie erlebt dass ein Aufsichtsjäger Dachböden, Ställe und Höfe nach Fallen durchsucht.
Daher gilt meiner Interpretation nach das gleiche REcht für Einfamilienhäuser samt Garten. Allerdings vermute ich, dass der Gesetzgeber damals noch nicht dran gedacht hat, dass seit neuestem Füchse liebend gerne in die Vorstädte kommen.
Abgesehen von Füchsen sind ja auch andere Arten, wie Marder, aufgezählt. Und da Steinmarder nun schon immer in Siedlungen leben dürfte der Gesetzgeber wohl nicht auf die Wildtiere in Siedlungen vergessen haben.
Wenn da nun alle beginnen, Fallen aufzustellen oder versuchen, den Fuchs zu töten, hätten wir bald unhaltbare Zustände ................
Töten darfst den Fuchs in Siedlungen und Vorstädten eh nicht, weil nach $55, Absatz 1 das Erlegen von Wild mit Schusswaffen in der nächsten Umgebung von Ortschaften oder einzelnen Häusern nicht erlaubt ist. Laut $59, Absatz 3 (also am Hof) darf Wild nur gefangen oder __mit Schusswaffen__ erlegt werden.
Und dann kommt hinzu, dass das Wild nur gefangen ODER mit Schusswaffen erlegt werden darf. Ein gefangener Fuchs wäre also lebend an den Jagdausübungsberechtigen auszuhändigen.