Also nur mal zum Verständnis. Wir haben (noch) keine Kinder.
Wenn jetzt also die Polizei vorbeischaut zwecks B-Waffen Kontrolle, im Prinzip ist es doch komplett wurscht wo dann die Büchsen und Flinten herumliegen. Solange nur meine Freundin und ich bei der Kontrolle anwesend reicht es doch wenn ich Ihnen sage das die Waffen weggesperrt werden wenn wir das Haus verlassen. Es ist doch völlig legal die Waffen ungesichert herumliegen zu lassen sofern niemand Zugriff darauf hat der nicht dürfte. Wir sind ja in den eigenen 4 Wänden, beide über 18 und gegen keinen von uns besteht ein Waffenverbot. Kompliziert wirds doch erst wenn ich jemanden ins Haus lasse dessen Verlässlichkeit ich nicht kenne bzw. der unter 18 wäre. Da müsste ich einen Zugriff verhindern, sprich die Waffe wegräumen. Da ich bei einer Kontrolle aber zwangsläufig daheim sein muss und solange keine Gäste da sind auf denen die genannten Kriterien nicht zutreffen passt doch alles, oder? Was wollen die bei meinen C-Waffen also kontrollieren?!
Bei den Kurzwaffen schauts natürlich anders aus, ich habe eine WBK, meine Freundin nicht, ergo darf eine Pistole nicht am Nachtkästchen liegen weil ich ja einen Zugriff durch Unbefugte verhindern muss, wäre ich allein zu Hause dürfte ich sie ja wiederrum solange ich zu Hause bin herumliegen haben, sprich bei einer Kontrolle. Da brauch ich ja nur zu erklären wo ich sie hinsperre wenn ich gehe.
Falls meine Gedankengänge hier völliger Blödsinn sind bitte um Aufklärung.
lG