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Murmel sind kein Schalenwild
und in NÖ gibt es ganz sicher welche.
Murmel sind kein Schalenwild
und in NÖ gibt es ganz sicher welche.
in österreich gibt es 9 landesjagdgesetze, die großteils recht ähnlich, aber in vielen details sehr unterschiedlich sind.Danke!! Hab ich irgendwie nie gefunden. Habe es mehrfach versucht.
Das ist mal wieder typisch Österreich. Diese Regelung gilt nämlich nur für Niederösterreich und Burgenland so weit ich das nun gesehen habe.
D.h. in den anderen Bundesländern dürfte ich mit Hülsen unter 40mm, wenn sie die Auftreffenergie bei 100m über 1000Joule besitzen, auf Schadenwild jagen.
was tät ich da mit der 22er walther kkj, die für raubzeug so fein arbeitetZitat
Die Benützung von Schusswaffen, Munition und Zielhilfsmitteln, die für die Jagd auf jagdbare Tiere gewöhnlich nicht bestimmt sind. Darunter fallen insbesondere die gemäß § 17 Abs 1 Z 1 bis 5 des Waffengesetzes 1996 verbotenen Waffen, automatische Kugelgewehre, Luftdruckwaffen, Pfeil und Bogen und ähnliche Geräte, Zimmerstutzen, Kugelgewehre für Randfeuerpatronen, Narkosegewehre, Armbrüste, halbautomatische oder automatische Waffen, deren Magazin mehr als zwei Patronen aufnehmen kann, Vorrichtungen zur Beleuchtung von Zielen und Visiereinrichtungen für das Schießen bei Nacht mit elektronischem Bildverstärker oder Bildumwandler, Infrarotgeräte und Restlichtverstärker. Die Verwendung von Faustfeuerwaffen ist nur zur Abgabe eines Fangschusses gestattet.
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Rotwildjäger
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Waldgänger« (14. Oktober 2015, 19:55)
Die Begrenzung der Magazinkapazität für HA ist ebenfalls im niederöstereichischen Jagdgesetz (und auch im oberöstereichischen Jagdgesetz) geregelt. Eine einfache Blockierung des Magazins dürfte nicht ausreichen. Dazu habe ich aber noch keine Rechtsquellen gefunden.
bei Ausübung der Jagd nach den waffenrechtlichen Vorschriften verbotene oder solche Waffen und Munition zu benützen, die für die Verwendung bei der Jagd auf Wild nicht bestimmt sind und hiebei auch üblicherweise nicht gebraucht werden; hiezu gehören Sportwaffen, aus denen Geschoße mit Luftdruck oder CO2 angetrieben werden, Zimmer- oder Scheibenstutzen, Bogen, Armbrüste, Faustfeuerwaffen, Narkosewaffen und Munition, die für eine weidgerechte Bejagung des Wildes wegen ihrer unzureichenden Wirkung ungeeignet ist; ferner die Verwendung solcher Waffen, die sich nicht in einem sicherheitstechnisch einwandfreien Zustand befinden; ferner die Verwendung von halbautomatischen Waffen, deren Magazin mehr als zwei Patronen aufnehmen kann, sowie von automatischen Waffen;Zitat
(1) Alle nichtselektiven Jagdmethoden sind verboten, insbesondere ist es verboten
Zitat
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Pudl« (14. Oktober 2015, 20:33)
Die Hochwildtauglichkeit dieser Patrone ist für mich sehr fraglich. Bitte korrigiere mich, aber ich bin bis jetzt immer davon ausgegangen, daß in Deutschland die "Hochwildtauglichkeit" erst bei 2000J Auftreffenergie auf 100m Entfernung anfängt. Die besagte Patrone hat aber "nur" 1600J als E100 (Sellier-Bellot, V332242).
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Waldgänger« (14. Oktober 2015, 20:48)
das regelt es ganz klar.. ein magazin, das für mehr als 2 patronen gebaut ist, diese also (auch nach entfernung der blockade) aufnehmen kann ist verboten.
@Nickback, bei jagdlichen HA sind die Magazine schon vom Hersteller begrenzt. Bei SLF befindet sich im Röhrenmagazin ein Begrenzungsstab. Ich hatte so ein Ding auch in einem UHR!
LG Waldgänger
P.S.: Pudl hat es sehr gut beschrieben.