http://www.ooeljv.at/jagd-in-ooe/schieswesen/waffenrecht/
Hab mal das gefunden.
Muss noch weiterschauen!
Würde das mal so interpretieren:
Führen darf ich die Waffe im Jagdgebiet.
Transportieren darf ich die Waffe ungeladen in einem geschlossenen Behältnis.
Daher kann ich vielleicht noch die Waffe geladen im Jagdgebiet transportieren. Wie es im Ortsgebiet ausschaut. Eher fraglich.
Aber mal ehrlich. Das ganze kann mit genügend Hausverstand und ohne Rambokomplex funktionieren.
Ein Transport im Jagdgebiet unterladen ist ja irgenwie okay.
Alles drüber. Nein. Das ist mir kein Stück wert, irgendwelche Sicherheitsrisiken einzugehen. Auch wenns erlaubt wäre!
Optimal ist ein gewisses Ritual damit man einfach automatisch den Zustand der Waffe nicht übersieht.
Glaub die Fehlergefahr liegt darin wenn man ab und zu den Zustand ändert und dann durch Fehler (Ablenkung, Müdigkeit,...) den Zustand aus Gewohnheit schätzt und nicht überprüft.
Dieser ewige Spruch, dass die Kugel weder Tod noch Teufel aufhält hat sich in mir eingebrannt.
Da verstehe ich die Ausrichtung mancher Stände nicht mal
Liebe Grüße