Jagdgesetz soll geändert werden. Bezirkshauptmannschaften entscheiden über Schicksal der Tiere.
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Der letzte Wolf in Niederösterreich wurde 1899 erlegt. Jetzt soll das Landes-Jagdgesetz das unter bestimmten Voraussetzungen als „letztes Mittel“ wieder erlauben.
Konkret soll der Paragraf 100a abgeändert, damit die Bezirkshauptmannschaften Jagdausübungsberechtigten Aufträge erteilen können: Vom Fang über Betäubung bis hin zum Abschuss. Mit anderen Worten: Taucht ein sogenannter „Problemwolf“ auf, muss das der Gemeinde gemeldet werden. Danach landet der Fall bei der Bezirksverwaltung. Und dort wird entschieden, wie mit dem Tier umgegangen werden muss..............................................
Die Jägerschaft sieht diese Entwicklung mit gemischten Gefühlen. Beim nö. Landesjagdverband befürchtet man, dass im Falle eines Abschusses das Image des Jägers massiv darunter leidet. „Es ist niemand scharf darauf, auf Wolfsjagd zu gehen, aber wenn wir den Behördenauftrag bekommen, werden wir diesem selbstverständlich nachkommen“, sagt der stellvertretende nö. Landesjägermeister, Werner Spinka.
Um im Ernstfall aber eine „mögliche Hetzjagd von Tierschützern“ zu vermeiden, hat sich der Landesjagdverband von der Behörde absolute Anonymität für denjenigen garantieren lassen, der einen Wolf erlegt. „Es kann nicht sein, dass dann ein Jäger in der Öffentlichkeit am Pranger steht“, sagt Spinka.
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