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Zitat
Über den reinen Lärmschutzaspekt hinaus
wirken die „Mündungsknallminderer“
wie eine hocheffektive gekapselte
Mündungsbremse und reduzieren den
Rückstoß um etwa ein Drittel. Gleichzeitig
verbessert sich nahezu immer
die Schussleistung der Waffe, weil die
aus der Mündung austretenden Gase
verlangsamt abströmen und damit
weniger Verwirbelungen das Geschoss
beeinflussen können. Auch Mündungsfeuer
wird fast vollständig reduziert, so
dass beim Ansitz in der Dämmerung die
Nachtsehfähigkeit weitaus besser erhalten
bleibt. Bis darauf, dass ein Schalldämpfer
die Länge und das Gewicht der
Waffe etwas erhöht, gibt es also kaum
Argumente gegen ihre Verwendung.
Na ich denke, das ist wie mit allen Verboten.Ist natürlich immer auslegungssache des jeweiligen Waffengesetzes.
Für Österreich ist es im §17 Abs.5 geregelt.
Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz und das Führen von Schußwaffen, die mit eier Vorrichtung zur Dämpfung des Schussknalles oder mit Gewehrscheinwerfern versehen sind. Das Verbot erstreckt sich auch auf die Vorrichtungen alleine.
Schalldämpfer gehört der Kath. A an und zählt damit zu den verbotenen Waffen.
Nicht verboten hingegebn ist natürlich eine Mündungsfeuerbremse.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Senior« (23. November 2013, 19:06)
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