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1

Sonntag, 5. Januar 2014, 19:01

Jahrelanger Rechtsstreit wegen von Falken getöteter Tauben

Wie ich gestern aus den Medien erfahren habe, gibt es unweit von mir entfernt einen sehr kuriosen, jahrelangen Rechtsstreit :cursing:
Aber schaut bzw. liest es doch selber:
TV-Beitrag: Kärnten Heute
orf.at

Wmh :mrgreen:

Wer nicht liebt Wein und Weiber,
der wird niemals Jäger, bleibt immer Treiber.

2

Montag, 6. Januar 2014, 05:31

dere,

kärnten ist lei aundas ...

... meint der jagawixa
sich jäger zu nennen ist leicht,
wirklich jäger zu werden ist schwierig,
gerechter jäger zu sein ist schwer,
zwischen widerspruch und widerstreit jäger zu bleiben, aber mitunter das schwerste von allem.

Eichelhäher

Zukunftshirsch

    Österreich

Beiträge: 1 066

Beruf: Maschinenbautechniker

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3

Montag, 6. Januar 2014, 11:15

WMH!!

Is jo arg!!
Wär interesant wie soetwas in anderen Bundesländern Gesetzlich geregelt ist!! ?(

lg

Rauchi9

Schwarzwildjäger

Beiträge: 237

Beruf: Arbeitet im Wasser und Erlebnis Park in St.Gallen

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4

Montag, 6. Januar 2014, 16:01

Na Fesch, gut das ich in der Steiermark jage ... :rolleyes:

5

Montag, 6. Januar 2014, 20:12

Nach meinem wissenstand ist es in Kärnten deshalb so, weil der Jagdausübungsberechtigte auch für ganzjährig geschützte Wildarten für Wildschaden Haftbar gemacht werden kann.
Aber die Kärntner Jägerschaft wird dies, wenn man der Frau Mag. Glauben schenken darf, dies bis zur letzten Instanz durchziehen.
Jagd ist eben Landessache, und irgenwer wird sich dies schon ausgedacht oder übersehen haben, im Krtn. Jagdrecht.
Mal schauen, was dabei raus kommt.

6

Montag, 6. Januar 2014, 20:43

Nach meinem wissenstand ist es in Kärnten deshalb so, weil der Jagdausübungsberechtigte auch für ganzjährig geschützte Wildarten für Wildschaden Haftbar gemacht werden kann.
Aber die Kärntner Jägerschaft wird dies, wenn man der Frau Mag. Glauben schenken darf, dies bis zur letzten Instanz durchziehen.

Finde ich sehr komisch, bei uns ist das anders (besser) geregelt:

Zitat von »Jagdgesetz Steiermark«

§ 64 Haftung für Jagd und Wildschäden
(3) Der Jagdberechtigte haftet nur für Schäden, welche vom Wild, für das gemäß § 49 Schußzeiten festgesetzt sind, verursacht wurden.

Finde ich ja absurd, dass man für Schäden haften soll, die man nicht verhindern kann. Ich hoffe die Kärntner Jägerschaft erreicht da was.

Zitat

Anita Rosenzopf sagt, ihr gehe es bei dem Rechtsstreit nicht ums Geld, sondern um das Andenken ihres Mannes.

Das ist wohl die beste Aussage. ?(

MfG, Tschurtsch.

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