Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Das Jägerforum. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.
Zitat
Wir in Österreich müssen nicht nachgehen woher das Tier stammt wie in
Deutschland bei denen nehmen die Präparatoren nicht mal einen überfahrenen
Singvogel.
Ob Steinadler oder Mäusebussard ist vom Gesetzt her völlig egal, ALLE Tag
und Nachtgreifvögel sind ja ganzjährig geschont.
Man kann bei uns sicherlich einen gefundenen Greifvogel legal machen in dem
man ihn meldet und gegebenenfalls dann für Präparations-Zwecken frei
bekommt, das wäre auch der einzig richtige rechtliche Weg.
Die Praxis schaut halt da auch anders aus weil es keinen Interessiert einen
überfahrenen Kauz erst untersuchen zu lassen danach die Genehmigung vom Land
ab zu warten um ihn dann endlich mal zum Präparator bringen zu können. (wird
eh auch als Kavaliersdelikt angesehen bis jetzt noch) Obwohl wie gesagt es
nicht rechtens ist.
Wir müssen soweit ich weiß nur bei Cites Pflichtigen Tieren aufpassen, alles
andere liegt im eigenen Interesse wie man das handhabt, ob die Präparatorin
mit dieser Sache einen Stein ins rollen gebracht hat weiß ich nicht, nur für
ihr Geschäft war es sicher keine weiße Entscheidung.
Zitat von »"Technischer Leiter Zoologische Hauptpräparation (Naturhistorisches Museum Wien)"«
das Auflesen toter Tiere ist grundsätzlich verboten.
Einerseits auf Grund von Seuchengefahr (Vogelgrippe, etc.) ist es amtstierärztlich verboten, andererseits ist es jagdgesetzlich verboten auch wenn es manchmal Schade um die schönen Tiere.
Erlaubt ist das aufsammeln von toten Tieren nur mit einer behördlichen Sammelgenehmigung oder als Jagdpächter (nur jagdbares Wild).
Auf der anderen Seite: Wenn man von einem gesetzlichen Verstoß Kenntnis hat, wird man dann nicht mitschuldig wenn man es nicht meldet?
Auf der anderen Seite: Wenn man von einem gesetzlichen Verstoß Kenntnis hat, wird man dann nicht mitschuldig wenn man es nicht meldet?
Lt. Kärntner Jagdgesetz ist die FasanHenne ganzjährig geschont.
Bei vielen Treibjagden werden leider auch immer wieder Hennen (durch falsches Ansprechen, etc.) erlegt.
Also stellt das ein Schonzeitvergehen dar.
Wie viele davon wurden wohl angezeigt bzw. wie viele Mittwisser?
4 Besucher