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1

Dienstag, 9. Dezember 2014, 08:48

WaffenPASS

Hallo!

Ich war am Wochenende wieder mit meiner Hündin bei einem Sau-Riegler (jedoch ohne Erfolg, 3 Stücke wurden gefehlt, ich konnte meine Hündin 6 Kilometer weiter bei einem Bauern abholen, zum Glück habe ich einen GPS-Sender) und da hat mir ein anderer Hundeführer aus NÖ erzählt, er habe den WaffenPASS beantragt auf der BH, da er als Terrier-Hundeführer viele Schwarzwild-Nachsuchen hat und somit gezwungen ist, eine Kurzwaffe jagdlich zu führen, um die eigene Sicherheit, die von anderen Treibern und von Hunden zu gewährleisten. Er hat die bestätigung vom Jagdleiter und vom Bürgermeister benötigt, ein Foto und mit diesen 3 Sachen ist er zur BH und hat den WaffenPASS beantragt und auch sofort ausgestellt bekommen. Wohlgemerkt: Er ist KEIN Jagdschutzorgan, sondern "nur" ganz normaler "Ausgeher".
Meine Frage: Weiß jemand, ob es diese Möglichkeit an den Waffenpass zu bekommmen in OÖ auch gibt? Oder war das nur eine Schauergeschichte?

WMH, Martin

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2

Dienstag, 9. Dezember 2014, 08:54

Hallo,

das ist keine Schauergeschichte, grundsätzlich steht Dir als Jäger mit einer gültigen Jagdkarte und vor allem dann wenn Du auch noch Hundeführer bist ein Waffenpass zu.
Bei uns in der Steiermark braucht man dazu eine Bestätigung der Landesjägerschaft und mit der bekommt man dann den Waffenpass.

Das ganze hat bei mir ein paar Tage gedauert und dann habe ich den Waffenpass zugeschickt bekommen.....

Wie das in Oberösterreich gehandhabt wird weiss ich nicht, die Tiroler und Burgenländer weigern sich meines Wissens nach einem Jäger so eine Bestätigung auszustellen.

LG und Weidmannsheil
Genieße die Natur mit allen Sinnen und Respektiere Deine Grenzen.

Weidmannsheil und LG

Martin

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3

Dienstag, 9. Dezember 2014, 09:18

Weidmannsheil!
Ich habe die gleiche Info wie Wildacker.
Sollte kein Problem sein in der Steiermark. :)
Weidmannsheil
Da Franzl
Wir kennen das beim Fuchs: Wenn er intensiv bejagt wird nehmen die Bestände zu!

4

Dienstag, 9. Dezember 2014, 09:26

Hallo,

ist aber ein Problem in OÖ.
In Steyr Land zum Beispiel händigt die nette Dame auf der BH grundsätzlich keine WP an Jäger aus. Ist trotz aller Bescheide und was weiß ich halt immer noch Ermessenssache des jeweiligen Beamten.
Das Thema ist schon recht alt, in OÖ ist es halt ungleich schwieriger an einen WP zu kommen als in den Nachbarsbundesländer. Die Jäger die es in letzter Zeit versucht haben sind abgeblitzt, ich habe erst gar nicht angefragt. Solltest du mal andere Erfahrungen machen bitte hier publik machen, das Thema ist immer interessant.

lg

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5

Dienstag, 9. Dezember 2014, 09:50

Ich kann Euch nur dazu raten wenn ein Beamter oder eine Beamtin Probleme macht sich mit dem IWÖ in Verbindung zu setzen.....

Wenn sich der Beamte weigert dann ist das Amtsmissbrauch, es gibt hier klare Gesetzliche vorgaben aus dem Innenministerium und hier ist klar ersichtlich das der Waffenpass einem Jäger zusteht.
Genieße die Natur mit allen Sinnen und Respektiere Deine Grenzen.

Weidmannsheil und LG

Martin

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6

Dienstag, 9. Dezember 2014, 09:58

Ich kann Euch nur dazu raten wenn ein Beamter oder eine Beamtin Probleme macht sich mit dem IWÖ in Verbindung zu setzen.....
Hi,

gibts eigentlich einen bekannten Fall wo das jemals was gebracht hat? Ich habe das Argument nämlich schon öfters gehört aber noch nie von jemanden gehört der das auch wirklich gemacht hat.

lg

Wildacker.at

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7

Dienstag, 9. Dezember 2014, 10:23

Ich kenne hier einen Fall wo der Beamte dann klein bei geben musste da er vom Vorgesetzten über seine Aufgaben aufgeklärt wurde.....
Genieße die Natur mit allen Sinnen und Respektiere Deine Grenzen.

Weidmannsheil und LG

Martin

http://www.wildacker.at

8

Dienstag, 9. Dezember 2014, 10:28

Ok, danke, gut zu wissen.
lG

9

Dienstag, 9. Dezember 2014, 11:34

Übrigens IWÖ: da ist derzeit eine Petition für ein liberaleres Waffengesetz im Umlauf! Bitte Forderungen durchlesen und unterschreiben!!!

10

Dienstag, 9. Dezember 2014, 12:33

Aus dem Burgenland kann ich folgendes beitragen:
Habe mir vor über 5 Jahren den Waffenpass geholt. Damals kein Hundeführer, einfach nur Jagdkarteninhaber. Es bedurfte eines Fotos, dem Antrag und einer Bestätigung des Landesjagdverbandes, quasi dass sein Rahmen der Jagd auch Schwarzwild zu bejagen gibt und es hierbei auch zu Nachsuchen kommt.
Das ganze ging komplett problemlos von statten.
Einzige Einschränkungen ist der Vermerk im Dokument:
...für jagdliche Zwecke... oder so ähnlich. aber wann bräuchte man denn die Knarren sonst ;-) leben ja eh im Land der Gutmenschen wo Milch und Honig fließt ;-)
Wmh

11

Dienstag, 9. Dezember 2014, 12:50

Ich habe in NÖ den WP mit der Begründung "Bereichshundeführer" bekommen.
Wenn es möglich ist kann ich dir den Antrag zum Bereichshundeführer nur empfehlen ( zwecks besserer Versicherung, Kostenersatz,...). Die Kurzwaffe zur Nachsuche ist für mich hingegen entbehrlich.
Zur Baujagd benutze ich sie hingegen immer öfter (wenn gegraben werden muss). Zur Nachsuche ist mir eben mein Stutzen mit der 8x57IS lieber.
RHD

12

Dienstag, 9. Dezember 2014, 13:01

Ich habe in NÖ den WP mit der Begründung "Bereichshundeführer" bekommen.

Steht dann bei dir im Pass drinnen " Nur zur Ausübung als Bereichshundeführer" oder lautet die Beschränkung nur Jagd?

Wenn irgendwas wie Hundeführer drinnen steht musst ihn abgeben wennst keinen Hund mehr hast ?(

13

Dienstag, 9. Dezember 2014, 13:54

Steht dann bei dir im Pass drinnen " Nur zur Ausübung als Bereichshundeführer" oder lautet die Beschränkung nur Jagd?



Wenn irgendwas wie Hundeführer drinnen steht musst ihn abgeben wennst keinen Hund mehr hast
Begründung zur erstmaligen Ausstellung und eine Einschränkung sind ja zwei paar Schuhe.
Wobei soweit ich weiß es immer noch nicht rechtens ist einen Waffenpass zeitlich oder örtlich einzuschränken, so wurde es vor Kurzem im Jagdkurs jedenfalls noch geleehrt. Obs stimmt weiß ich nicht.

14

Dienstag, 9. Dezember 2014, 15:13

Die Ausstellung eines Waffenpasses stellt einen triftigen Bedarf nach sich.
Das man Aufgrund des zu erwarteten Vorfalles am ehesten mit dem Einsatz von Waffengewalt jene Gefahr gegen Leben abzuwenden hat..
Uneingeschränkte WP kommen heute äußerst selten vor, sind aber möglich.

Und dann !!!!!
Die Kriterien zur Ausstellung eines WP sind von Bundesland zu Bundesland zu Bundesland, ja sogar von Bezirk zu Bezirk unterschiedlich.

In Kärnten steht einem Jagdschutzorgan der WP eingeschränkt für seine Jagdschutztätigkeit zu.
Dasselbe gilt auch für ein Fischereischutzorgan, hier ist mir ein Fall bekannt, wo bis zur letzten Instanz, dem Verwaltungsgerichthof gegangen wurde ( 1978 ).
In dieser letzten Instanz wurde dem Antragsteller recht gegeben und ist seitdem durch einen Spruch untermauert.

Als Hundeführer gibt es in meinem Bekanntenkreis hier keine Berücksichtigung bezüglich einer Ausstellung eines WP.

Selbst Taxifahrer bekommen einen WP, eben mit der Einschränkung, für die berufliche Tätigkeit.
Ausgenommen der beruflichen Einschränkung hat der WP die Funktion einer WBK.

Wie gesagt, die Kriterien sind von Bundesland zu Bundesland, ja sogar von BH zu Polizeidirektion in den Städten differenziert.

Solltest du es für Notwendig erachten, sowie du einen Bedarf glaubhaft machen kannst, steht einem Antrag ja nichts im Weg.

15

Dienstag, 9. Dezember 2014, 17:26

Hier widerspricht sich eigentlich sogar der Wikipedia Artikel selbst:

"Erfolgt die Ausstellung nur aufgrund einer Bedrohung, die nur bei einer
bestimmten Tätigkeit auftritt (wie etwa der Tätigkeit eines Mitarbeiters
eines Sicherheitsdienstes) wird die Berechtigung zum Führen durch einen
Vermerk eingeschränkt. Diese Einschränkung darf das Führen aber weder
zeitlich und örtlich einschränken."


Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Waffenpass_…%96sterreich%29

lG

16

Dienstag, 9. Dezember 2014, 18:05

Ich habe als Einschränkung "nur mit gültiger Jagdkarte" drinnen stehen.
RHD

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