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41

Donnerstag, 15. Oktober 2015, 10:13

.... aber nur wenn er noch gute 1,5-2cm Reserve in der Magazinröhre hat ....



Aber back to Topic:

Wo ist die Grenze zwischen jagdlichem und militärischem Aussehen.
Sicher eine persönliche Grenze, der eine sieht sie früher der andere Später.

Ein Schmeisser oder Oberland Arms 15er 10er 5er und was es noch alles gibt hat für den jagdlichen Gebrauch keine Berechtigung mehr, denke daß man sich da einig ist.

SLF gibt es in verschiedenen Ausführungen, nimmt man etwa die Benelli M3 mit Klappaschaft und Pistolengriff fällt diese meiner Meinung nach schon unter " Militäroptik" ... eine Browning A5 erfüllt allen Anschein alles was eine Jagdliche Optik ausmacht.

Die Realtree und Camolackierungen vieler Flinten sind bei der Krähenjagd Mittel zum Zweck und macht keinen unterschied mehr ob ich mir eine Gewehrsocke mit dem selben Muster überziehe oder die fertig lackierte nehme.

Anders bei den Büchsen, ob Kunststoffschaft, Laminat oder der Klassische Holzschaft denke ich hat alles seinen Sinn und jagdlich Berechtigung, hier geht's ehr nur um den Geschmack und da lässt sich bekanntlich gut drüber streiten. Wenn es jedoch in die Richtung geht Klapp-Aluschäfte mit Vorderschaft und Befestigungssystemen ( Rail´s , Key Mod Systems an allen Seiten, Ecken und Enden der Waffe ) ist meiner Meinung nach die Grenze zu den Militärischen Waffen übertreten.

Aus der Sicht des Sportschützen sind diese Systeme absolut Top, kann ich mir die Waffe mit allem Zubehör bestücken das ich zu brauchen gedenke.

Aber als Beispiel: Remington 700 Police ........ Jagdwaffe oder Militärwaffe ??? BEIDES ! :rolleyes:



Ich pirsch durch den Wald auf verwunschenem Pfad,
an Felsen entlang auf schmalem Grat.
Der Stein bemoost, wie Smaragd so grün, ach könnt ich hier für immer stehn,
dem Tier und Wald in mitten sein und ewig stehn im Vollmondschein

42

Donnerstag, 15. Oktober 2015, 11:06

Schweres Thema!! Mir persönlich gefallen die halbautomatischen Gewehre ala OA, Aug usw als Jagdwaffe nicht! Wenn ich aber ein eigenes Jagdrevier hätte und jemand würde mit so einem Gewehr kommen würde ich mir zuerst ansehen wie jemand jagd und nicht mit welchem Werkzeug! Sollte es ein Sportschütze sein der seine Waffe beherscht würde ich mein traditionelles Auge vermutlich zudrücken!

mit Autokorrektur geschrieben...Rechtschreibfehler vermutlich deshalb

43

Donnerstag, 15. Oktober 2015, 11:28

nachdem militärische waffen wie das aug (z) bei der jagd verboten sind, wäre es interessant ob du dich schon allein mit der duldung selbst strafbar machst. juristen vor...

44

Donnerstag, 15. Oktober 2015, 14:51

Also ganz ehrlich.... ich nehme das wo ich der Meinung bin das ich den besten Schuß aufs Wild anbringen zu kann.
In meinem Revier nehme ich das Gewehr das am effektivsten ist. Militärisch hin oder her. Wenn ich mit meiner Blaster Tactical 2 in .338 Lapua Magnum raus gehe ist das ja wohl meine Sache, sofern ´das den anderen Jagdkollegen im Revier nicht sauer aufstösst.
Das ich damit nicht unbedingt auf eine Gesellschaftsjad gehe wo auch mir unbekannte Jäger sind, ist auch klar. Ich denke es ist wie alle im Leben. Wenn du es mit Maß und Ziel betreibst, wird sich keiner daran stoßen.
Ich habe mir eine Blaser LRS 2 in einen Holzschaft eingearbeitet, gegönnt.... somit habe ich ein taktisches Gewehr im Holzgewand und bin Salonfähig.
Unter Freunden wird wohl kein Hahn danach krähen und bei traditionellen Gesellschaftsanlässen ist es eine Frage der Tradition, das man dementsprechend Auftritt und unsere Werte damit ehrt.
Das das Jagdgesetzt einiger Änderungen bedarf ist glaube ich auch klar. Ich finde das Zweibein, Nachtsicht & Thermal und auch die Lampe mittlerweile ein muß geworden sind.
Benutzt doch sowieso jeder, nur keiner gibts zu. Und in Zeiten wie diesen wo es einer intensiven Bejagung des Schwarzwildes bedarf, müssen halt eben auch die gesetzlich erlaubten Maßnahmen dementspechend modernisiert werden.
Alles was hilft einen Weidgerechten Schuß anzutragen muß erlaubt sein. Ich habe schon ältere Semester erlebt die scheppern wie ein Kluppensackerl und dann noch das Gewehr am Gucker auflegen. Ist doch Blödsinn. Mit einem stabilen Zweibein schaffen auch nicht so sichere Schützen einen gut sitzenden Schuß.
Die Grenze von Tradition und Sinnhaftigkeit ist halt sehr schmal und muß jeder für sich selbst definieren. Mir ist ein guter Schuß um ein möglichst schnelles verenden des Wildes am wichtigsten.Ich will nicht das ein Tier leidet und dazu ist mir jedes mittel recht!!! Erst dann, kommen all die anderen schönen Dinge die
eine gute Jagd ausmachen. Etwas zu tun nur "weil wir das immer schon so getan haben" finde ich nicht richtig. Es gibt sicher einen Weg, Tradition und Technik zu vereinen.

Lg

GF
to be continued.....

45

Freitag, 16. Oktober 2015, 08:37

Zitat

nachdem militärische waffen wie das aug (z) bei der jagd verboten sind, wäre es interessant ob du dich schon allein mit der duldung selbst strafbar machst. juristen vor...



Mit welcher Begründung? Wäre ein Halbautomat (in Verbindung mit Waffenpaß) und .223 wäre auch ein jagdliches Kaliber! Das Magazin darf nicht mehr als 2 Patronen fassen (2+1)
Ps: ich rede von NÖ

mit Autokorrektur geschrieben...Rechtschreibfehler vermutlich deshalb

Waldgänger

Jungjäger

    Österreich

Beiträge: 47

Beruf: Technischer Redakteur

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46

Freitag, 16. Oktober 2015, 12:58

@Wolpertinger
Im § 95, Absatz 1 in den ersten zwei Zeilen steht es schon eindeutig geschrieben. Somit hat sich auch das AUG Z, da es eine Sportwaffe ist und dessen Verwendung nicht für die Jagd bestimmt ist.

LG Waldgänger

47

Freitag, 16. Oktober 2015, 16:03

es handelt sich beim jagdlichen führen von nicht zur jagd bestimmten waffen um eine verwaltungsübertretung welche vom jagdausübungsberechtigten nicht angezeigt werden muss. paragraph 134 absatz 1 regelt, dass dies aber durch jagdaufseher, bürgermeister, exekutive zur anzeige bei der bh gebracht werden muss. die kleine verwaltungsstrafe wird aber nicht so schlimm sein. drastischer wird es da schon in paragraph 136 absatz 1

Zitat

Bei Übertretungen der §§ 90 Abs. 3 Z 4 und 94 sind die mitgeführten Waffen und Gegenstände für verfallen zu erklären.
das bedeutet, dass jagdlich geführte zb sportwaffen oder militaria verfallen = eingezogen und zerstört werden!

48

Freitag, 16. Oktober 2015, 19:16

Zitat

@Wolpertinger
Im § 95, Absatz 1 in den ersten zwei Zeilen steht es schon eindeutig geschrieben. Somit hat sich auch das AUG Z, da es eine Sportwaffe ist und dessen Verwendung nicht für die Jagd bestimmt ist.

LG Waldgänger



Naja...so eindeutig steht es nicht.....und Gesetze sind immer auslegungssache!

mit Autokorrektur geschrieben...Rechtschreibfehler vermutlich deshalb

49

Freitag, 16. Oktober 2015, 19:19

beweisen musst du die richtigkeit. und gerade beim aug z wird das sehr schwierig, da steyr seine waffen explizit in verschiedenen teilbereichen anbietet: jagd, sport und militär

https://www.steyr-mannlicher.com/

50

Freitag, 16. Oktober 2015, 19:31

1.


bei Ausübung der Jagd nach den waffenrechtlichen Vorschriften verbotene oder solche Waffen und Munition zu benützen, die für die Verwendung bei der Jagd auf Wild nicht bestimmt sind und hiebei auch üblicherweise nicht gebraucht werden; hiezu gehören Sportwaffen, aus denen Geschoße mit Luftdruck oder CO2 angetrieben werden, Zimmer- oder Scheibenstutzen, Bogen, Armbrüste, Faustfeuerwaffen, Narkosewaffen und Munition, die für eine weidgerechte Bejagung des Wildes wegen ihrer unzureichenden Wirkung ungeeignet ist; ferner die Verwendung solcher Waffen, die sich nicht in einem sicherheitstechnisch einwandfreien Zustand befinden; ferner die Verwendung von halbautomatischen Waffen, deren Magazin mehr als zwei Patronen aufnehmen kann, sowie von automatischen Waffen;..........es steht nirgends was von militärischen bzw. danach aussehenden Waffen drinnen! Wie gesagt....es steht nirgends eindeutig drinnen....und jetzt bitte nicht nur auf das AUG versteifen! Mir persönlich gefallen die klassischen Jagdgewehre aber ich beurteile niemandem nach seinem Werkzeug!!

mit Autokorrektur geschrieben...Rechtschreibfehler vermutlich deshalb

51

Freitag, 16. Oktober 2015, 19:59

1.


bei Ausübung der Jagd nach den waffenrechtlichen Vorschriften verbotene oder solche Waffen und Munition zu benützen, die für die Verwendung bei der Jagd auf Wild nicht bestimmt sind und hiebei auch üblicherweise nicht gebraucht werden; hiezu gehören Sportwaffen, aus denen Geschoße mit Luftdruck oder CO2 angetrieben werden, Zimmer- oder Scheibenstutzen, Bogen, Armbrüste, Faustfeuerwaffen, Narkosewaffen und Munition, die für eine weidgerechte Bejagung des Wildes wegen ihrer unzureichenden Wirkung ungeeignet ist; ferner die Verwendung solcher Waffen, die sich nicht in einem sicherheitstechnisch einwandfreien Zustand befinden; ferner die Verwendung von halbautomatischen Waffen, deren Magazin mehr als zwei Patronen aufnehmen kann, sowie von automatischen Waffen;..........es steht nirgends was von militärischen bzw. danach aussehenden Waffen drinnen! Wie gesagt....es steht nirgends eindeutig drinnen....und jetzt bitte nicht nur auf das AUG versteifen! Mir persönlich gefallen die klassischen Jagdgewehre aber ich beurteile niemandem nach seinem Werkzeug!!

mit Autokorrektur geschrieben...Rechtschreibfehler vermutlich deshalb
es geht um das wesen der waffe. was nicht zur jagd bestimmt ist, ist verboten.


ähnlich wie bei waffen generell. diese müssen vom wesen her dazu bestimmt sein jemandem schaden zuzufügen.
ein kochmesser ist vom wesen her ein werkzeug und kann daher nicht als waffe gelten. auch wenn schon oft mit kochmessern körperliche gewalt verübt wurde, bleibt das kochmesser (egal wie lange) ein werkzeug und der besitzer ist nicht an waffenrechtliche bestimmungen gebunden...

52

Freitag, 16. Oktober 2015, 22:55

@Pudl: bist du Jurist? (Bitte nicht in den falschen Hals bekommen)

Um was es mir hauptsächlich geht: wir sollten uns nicht mehr einschränken als es vom Gesetzgeber eh schon gemacht wird! Nur weil mir etwas nicht gefällt muss ich es bei jemanden anderen verbieten!

mit Autokorrektur geschrieben...Rechtschreibfehler vermutlich deshalb

53

Freitag, 16. Oktober 2015, 23:35

nein, ich bin kein jurist. mir ist es ehrlich gesagt recht egal womit jemand jagt, ich habe lediglich die entsprechenden passagen herausgesucht um die gesetzeslagen zu zeigen.

54

Samstag, 17. Oktober 2015, 12:27

Ok! Meiner Meinung nach steht das nicht so eindeutig, mit was und mit was nicht gejagt werden darf, wie es angesprochen wurde! Wenn eine Firma eine Waffe als Jagdwaffe deklariert, darf man sie verwenden egal wie sie aussieht....so versteh ich das Gesetz! Interessant wäre, was ein Jurist dazu sagen würde!

mit Autokorrektur geschrieben...Rechtschreibfehler vermutlich deshalb

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