Zitat
Beim Rotwild dürfen zur Gewährleistung des biologisch richtigen Altersklassenaufbaues in der Altersklasse II beidseitige Kronenhirsche nicht erlegt werden. Als Krone gilt jedes Geweih mit mehr als zwei Enden über dem Mittelspross, wobei die Endenanordnung gleichgültig ist. Als Ende zählt jede Stangenabzweigung ab 4 cm Länge, gemessen vom tiefsten Punkt der inneren Seitenlänge des jeweiligen Endes bis zu deren Spitze.
Bei uns ist es ja auch so.
Es geht hier nur darum ob man einen 3er Hirsch mit beidseitiger Krone erlegen darf!!! Seit kurzem, JA.
Bei uns darf ein Hirsch mit beidseitiger Krone nur dann erlegt werden, wenn er ein 1er oder ein 3er ist.
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