Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Das Jägerforum. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.
@Zerberus,Zitat von »"Zerberus"«
also was hält einen hundebesitzer (züchter will ich ihn nicht nennen) von der zucht mit papieren ab?
.........
Benutzerinformationen überspringen
Zukunftshirsch
Beruf: Wildackersaatgut-Jagdbekleidung-Revierbedarf vom Jäger für den Jäger
Zitat von »"Pikeattack"«
Wenn du eine Diskussion zu Hundezüchtern und deren Mängeln haben willst, mach ein neues Thema auf. Verschandle nicht den Thread in dem uns David, ein guter Freund nicht nur von mir, freudig über seinen Hund berichten will.
Zitat
und der hund wird das was man aus ihm macht? na klar, wenn er die gesundheitlichen voraussetzungen dazu mitbringt. mit einer losen schulter, epilepsie oder hd wird er halt kaum die leistung erbringen können die man von ihm verlangt.
Zitat
auszug aus dem tschg §24 a:
3) Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde, sind mittels eines zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Microchips auf Kosten des Halters von einem Tierarzt kennzeichnen zu lassen. Welpen sind spätestens mit einem Alter von drei Monaten, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe so zu kennzeichnen. Hunde, die in das Bundesgebiet eingebracht werden, müssen entsprechend den veterinärrechtlichen Bestimmungen gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung gemäß dem ersten Satz kann unterbleiben, wenn der Hund bereits durch einen funktionsfähigen Microchip gekennzeichnet wurde.
Zitat
selbst auf die gefahr hin dass wieder ein beleidigendes pn im postfach auftaucht...
auszug aus dem tschg §24 a:
3) Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde, sind mittels eines zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Microchips auf Kosten des Halters von einem Tierarzt kennzeichnen zu lassen. Welpen sind spätestens mit einem Alter von drei Monaten, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe so zu kennzeichnen. Hunde, die in das Bundesgebiet eingebracht werden, müssen entsprechend den veterinärrechtlichen Bestimmungen gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung gemäß dem ersten Satz kann unterbleiben, wenn der Hund bereits durch einen funktionsfähigen Microchip gekennzeichnet wurde.
Zitat von »"25-06"«
Was glaubst du eigentlich ?
Auch ich bezahle keine Hundesteuer , na und ?
Der User Zerberus möge sich in seinem Tonfall mäßigen , und wenn er ein wenig sein Hirn einschaltet , beachtet er die Forenregeln , sofern er diesen endlich mächtig ist !
Niemals mit kollegialem Gruß - 25-06
Zitat von »"Zerberus"«
Zitat von »"25-06"«
Was glaubst du eigentlich ?
Auch ich bezahle keine Hundesteuer , na und ?
Der User Zerberus möge sich in seinem Tonfall mäßigen , und wenn er ein wenig sein Hirn einschaltet , beachtet er die Forenregeln , sofern er diesen endlich mächtig ist !
Niemals mit kollegialem Gruß - 25-06
jaja vorne hui hinten pfui... hier nach tonfallmässigung schreien und hintenrum beleidigen... arme seele!
fakt ist dass der hund nicht gesetzeskonform gechipt ist. das hätte nämlich VOR der übergabe an den welpenerwerber passieren müssen. fakt ist auch dass der chip UND die registrierung nichts, aber auch absolut gar nichts mit der hundesteuer zu tun hat.
du kannst dir in zukunft auch deine pn sparen, die werden ungelesen dort landen wo sie hingehören. im müll!
2 Besucher