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Meinst du das???Meinst du das ernst? Oder warst einfach angsoffen (sorry)?
Selten sowas Dunmes gelesen.
Kopfkino:
Ganze Rudel entnehmen, mit Schnellfeuerwaffen.
Muss man schon so extrem aufpassen was man schreibt?? Machen wir uns nicht doch das Leben unnötig schwerer als es eh schon ist?
Du wirst ja wissen das Schnellfeuerwaffen bei der Jagd nichts verloren haben, also kann ein Jäger solche Dinge wie ein ganzes Wolfsrudel ausrotten nicht geschehen.
Da muss schon eine Sondereinheit der Wolfsanhänger das machen.
Zitat
„Der Wolf im Jagdrecht würde bedeuten, dass Jäger für Schäden haften müssten“
Viele Jäger befürchten, dass der Wolf im Jagdrecht bedeuten würde, dass die Jägerschaft für Nutztierrisse aufkommen müsse. Im Bundesjagdgesetz ist jedoch festgehalten, welche Arten wildschadensersatzpflichtig sind – und Raubwild gehört nicht dazu. Schon einmal hat die Jägerschaft den Fehler gemacht, sich zu verweigern; so sind die Rabenvögel nicht im Jagdrecht und die Bejagung vielerorts nicht mehr möglich. Es ist an den Jagdverbänden, im Falle einer Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht und anschließender Verschiebung in Anhang V der FFH-Richtlinie in den Verhandlungen sicherzustellen, dass eine Ersatzpflicht beim Bund verbleibt. Dann kann eine Aufnahme, auch ohne Jagdzeit, nur Vorteile bringen. Wer möchte schon im Falle einer Entnahme bzw. einer zukünftig unumgänglichen Jagdzeit Fremde im eigenen Revier dulden müssen, die dies übernehmen?
Gibt´s bei uns auch solche Regelung? Eigentlich muss man für Schäden von Fuchs, Marder und Co. nichts ersetzen, oder kennt jemand einen Fall wo es doch so war?
Mal angenommen der Wolf ist nicht Wildschadensplichtig, kommt ins Jagdrecht ist aber Ganzjährig geschont.
Was haben wir dann für Vor- oder Nachteile?
Bär und Luchs zb. sind ja schon im Jagdrecht und es gibt dadurch doch keine Probleme mit ihnen.
Diejenigen, die den Wolf ausgesetzt haben, sollen die Konsequenzen auch tragen.
Der Zug ist abgefahren, man hätte die "Ursache" im Keim ersticken müssen.
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