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41

Mittwoch, 25. Juli 2018, 09:45


Du bist aber ganz ein böser

42

Mittwoch, 25. Juli 2018, 10:40

Meinst du das ernst? Oder warst einfach angsoffen (sorry)?
Selten sowas Dunmes gelesen.
***wmh***
cpm

43

Mittwoch, 25. Juli 2018, 11:26

Hallo

Meinst du das ernst? Oder warst einfach angsoffen (sorry)?
Selten sowas Dunmes gelesen.
Meinst du das???
Kopfkino:
Ganze Rudel entnehmen, mit Schnellfeuerwaffen. *bigsmile

Kopfkino = nur oder hauptsächlich in der Fantasie, in der eigenen Vorstellungskraft ablaufende Vorgänge, Geschehnisse ( kannst sogar googeln )

In Verbindung mit Smiley doch nicht ernst zu nehmen, oder?

Jetzt kommt bestimmt wieder: schädigt den Ruf der Jägerschaft, wenn das Jagdgegner lesen, wie kann man sowas schreiben usw. Aber auf Besenstiele zu ballern ist anscheinend das Normalste was es gibt im Schützen- und Jägerwesen. *nachdenken

Muss man schon so extrem aufpassen was man schreibt?? Machen wir uns nicht doch das Leben unnötig schwerer als es eh schon ist?

WMH

44

Mittwoch, 25. Juli 2018, 11:41

Wer liest mit ?

Muss man schon so extrem aufpassen was man schreibt?? Machen wir uns nicht doch das Leben unnötig schwerer als es eh schon ist?

Ich finde, wir sollten es mit der Vorsicht nicht übertreiben. Mich interessiert, wie etwas im Forum selbst ankommt (Freundlichkeit und Höflichkeit schadet nicht). Die paar möglichen Mitleser sind mir ehrlich gesagt egal. "Der Lauscher an der Wand hört seine eigene Schand".

DAs Image der Jagd wird kaum von ein paar heimlichen Mitlesern geprägt. Wer so etwas tut (heimlich mitlesen) wird wohl eh nirgends ernst genommen.

Jagdfreund

45

Mittwoch, 25. Juli 2018, 14:24

Entschuldige lieber Cpm.

Du wirst ja wissen das Schnellfeuerwaffen bei der Jagd nichts verloren haben, also kann ein Jäger solche Dinge wie ein ganzes Wolfsrudel ausrotten nicht geschehen.
Da muss schon eine Sondereinheit der Wolfsanhänger das machen.

KOPFKINO KOPFKINO KOPFKINO KOPFKINO KOPFKINO
Wmh. franzl 54

Junges Weib und warme Betten, so manchen Bock das Leben retten !

Steht der Abzug richtig trocken, haut`s die Wildsau aus den Socken !

46

Mittwoch, 25. Juli 2018, 15:03

Wolfsrudel

Du wirst ja wissen das Schnellfeuerwaffen bei der Jagd nichts verloren haben, also kann ein Jäger solche Dinge wie ein ganzes Wolfsrudel ausrotten nicht geschehen.
Da muss schon eine Sondereinheit der Wolfsanhänger das machen.

Um wieder sachlich zu werden: Ich habe mir natürlich auch gedacht, wie soll denn das gehen ? Aber die Ministerin sagt in diesem Interview wörtlich: "Die Rechtslage lässt auch in Bayern die Entnahme einzelner Wölfe oder ganzer Rudel zu. Nämlich dann, wenn Zäune überwunden oder nicht schützbare Nutztiere bedroht werden. ..... Deshalb fangen wir an ..... Weideflächen abzugrenzen, bei denen der Schutz nicht möglich oder zumutbar ist. ......... "

Pirsch, 13/2018 Seite 88.

Ich finde es gut, dass die Ministerin offenbar den Mut hat, überhaupt anzusprechen, dass man z.B. Weidetiere auf den Almen nicht wirklich schützen kann gegen den Wolf oder nur mit unzumutbarem Aufwand. Die meisten Politiker drücken sich ja herum um dieses Thema, weil sie es sich mit niemand vertun wollen.

Jagdfreund

47

Mittwoch, 25. Juli 2018, 15:34

Ich habe auch etwas zum Thema gefunden:

https://www.jaegermagazin.de/jagd-aktuel…in-deutschland/

Da findet man dann diese Seite:

10 Märchen zum Thema Wolf

Und da ist dann folgendes zu lesen:



Zitat


„Der Wolf im Jagdrecht würde bedeuten, dass Jäger für Schäden haften müssten“



Viele Jäger befürchten, dass der Wolf im Jagdrecht bedeuten würde, dass die Jägerschaft für Nutztierrisse aufkommen müsse. Im Bundesjagdgesetz ist jedoch festgehalten, welche Arten wildschadensersatzpflichtig sind – und Raubwild gehört nicht dazu. Schon einmal hat die Jägerschaft den Fehler gemacht, sich zu verweigern; so sind die Rabenvögel nicht im Jagdrecht und die Bejagung vielerorts nicht mehr möglich. Es ist an den Jagdverbänden, im Falle einer Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht und anschließender Verschiebung in Anhang V der FFH-Richtlinie in den Verhandlungen sicherzustellen, dass eine Ersatzpflicht beim Bund verbleibt. Dann kann eine Aufnahme, auch ohne Jagdzeit, nur Vorteile bringen. Wer möchte schon im Falle einer Entnahme bzw. einer zukünftig unumgänglichen Jagdzeit Fremde im eigenen Revier dulden müssen, die dies übernehmen?

Gibt´s bei uns auch solche Regelung? Eigentlich muss man für Schäden von Fuchs, Marder und Co. nichts ersetzen, oder kennt jemand einen Fall wo es doch so war?

WMH

48

Mittwoch, 25. Juli 2018, 21:27

Wolf ins Jagdrecht

Gibt´s bei uns auch solche Regelung? Eigentlich muss man für Schäden von Fuchs, Marder und Co. nichts ersetzen, oder kennt jemand einen Fall wo es doch so war?

Weiß ich momentan nicht sicher, kann ich mir aber nicht vorstellen. In Deutschland sprechen sich fast alle Bundesländer und Jagdverbände dafür aus, dass der Wolf ins Jagdrecht kommt. Wenn ich es richtig verstehe, fordern das neuerdings auch die österr. Landesjagverbände. Selbst wenn man bisher für Schäden von Raubwild haften müsste, könnte man den Wolf ohne weiteres ausschließen. Das ist ja alles eine Frage wie man es regeln will.

Jagdfreund

49

Donnerstag, 26. Juli 2018, 06:25

Mal angenommen der Wolf ist nicht Wildschadensplichtig, kommt ins Jagdrecht ist aber Ganzjährig geschont.

Was haben wir dann für Vor- oder Nachteile?

Bär und Luchs zb. sind ja schon im Jagdrecht und es gibt dadurch doch keine Probleme mit ihnen. :huh:

50

Donnerstag, 26. Juli 2018, 09:10

Wolf ins Jagdrecht ?

Mal angenommen der Wolf ist nicht Wildschadensplichtig, kommt ins Jagdrecht ist aber Ganzjährig geschont.

Was haben wir dann für Vor- oder Nachteile?

Bär und Luchs zb. sind ja schon im Jagdrecht und es gibt dadurch doch keine Probleme mit ihnen.

Im Endeffekt finde ich es ziemlich egal, ob der Wolf ins Jagdrecht kommt oder nicht. DAs ist ja nur eine rechtstechnische Frage. Die wirkliche Frage ist, ob man unter bestimmten Umständen Wölfe "aus der Wildbahn entnehmen" darf oder nicht. Bisher ist das ja in der Praxis kaum möglich. Wie man das juristisch regelt, ist mit relativ egal. Am Ende des Tages werden es Jäger sein müssen, die das bewerkstelligen und die müssen dafür irgend eine Form von Erlaubnis bekommen.

Jagdfreund

51

Donnerstag, 26. Juli 2018, 10:47

Das wird wohl so sein wie beim Fischotter. Nur Männliche Tiere.

Erst fangen ?( dann Geschlecht bestimmen ;( dann ......
Wmh. franzl 54

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52

Donnerstag, 26. Juli 2018, 11:01

Wolf ins Jagdrecht

DAs sagt momentan der deutsche Jagdverband (bundesweite Organisation): Die österr. Jagdverbände sehen es ähnlich, so weit ich informiert bin.:

"Wenn es bisher um das Thema Wolf im Jagdgesetz ging, befürchteten viele Jäger, in Zukunft für Schäden haften zu müssen. Aktuell wäre das nicht der Fall, da der Wolf nicht in der Liste der schadenersatzpflichtigen Arten geführt wird. Allerdings würde laut DJV durch die Aufnahme ins Jagdgesetz eine Grundlage geschaffen, um bundesweit gültige Managementmaßnahmen zu erarbeiten".

Jagdfreund

53

Donnerstag, 26. Juli 2018, 11:34

Diejenigen, die den Wolf ausgesetzt haben, sollen die Konsequenzen auch tragen.

54

Donnerstag, 26. Juli 2018, 12:41

Der Wolf

Diejenigen, die den Wolf ausgesetzt haben, sollen die Konsequenzen auch tragen.

Ich verstehe dein ARgument, Hane, aber ich fürchte, dazu wird es nie kommen. Denn man wird sagen, "der Wolf ist eingewandert, niemand ist Schuld, dass er da ist". Die Wolfsbefürworter werden sich auf das Gesetz ausreden.: Sie schützen ja nur, was vom Gesetz geschützt ist. ................

Jagdfreund

55

Donnerstag, 26. Juli 2018, 14:02

Der Zug ist abgefahren, man hätte die "Ursache" im Keim ersticken müssen.
Jetzt ist er da und zu viele wissen davon.
Wmh. franzl 54

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56

Freitag, 27. Juli 2018, 01:12

Der Wolf in NÖ

Der Zug ist abgefahren, man hätte die "Ursache" im Keim ersticken müssen.

Sehe ich auch so. Das haben die Jagdverbände völlig verschlafen. Dabei hätte man aus Deutschland lernen können. Der Wolf zeigt, wie schwach unsere Jagdverbände momentan sind. Man reagiert nur, ist nur auf dem Rückzug. ............ Realitätsfremde "Naturschützer" dominieren die öffentliche Meinung und zwingen uns Krähen, Kormorane, Biber, Greifvögel in Massen auf.

Aber ich bin momentan optimistisch. Ich habe das Gefühl, der Wind dreht sich ...................

Jagdfreund

57

Montag, 30. Juli 2018, 10:33

Zum Thema Wildschäden kann ich, zumindest für die Steiermark, folgendes beitragen:

(1) Die/Der Jagdausübungsberechtigte ist verpflichtet:
a)
den bei der Ausübung der Jagd von ihr/ihm selbst, von ihrem/seinem Jagdpersonal, ihren/seinen Jagdgästen oder durch die Jagdhunde dieser Personen an Grund und Boden und dessen noch nicht eingebrachten Erzeugnissen verursachten Schaden (Jagdschaden),
b)
den innerhalb ihres/seines Jagdgebietes vom Wild an Grund und Boden und an dessen noch nicht eingebrachten Erzeugnissen verursachten Schaden (Wildschaden), sofern dieser nicht auf den im § 55 Abs. 2 und 3 bezeichneten Grundstücken während des Ruhens der Jagd oder auf Golfplätzen eingetreten ist, nach den Bestimmungen dieses Gesetzes zu ersetzen.
(2) Wenn das Recht zur Ausübung der Jagd mehreren Personen zusteht, haften diese für die Jagd- und Wildschäden zur ungeteilten Hand.
(3) Die/Der Jagdausübungsberechtigte haftet nur für Schäden, welche vom Wild, für das gemäß § 49 Schußzeiten festgesetzt sind, verursacht wurden.

Der vom Wolf verursachte Schaden ist also aus 2 Gründen nicht für den Jäger nicht relevant:
1. Weil es keine Schusszeit gibt
2. Weil der Wolf normalerweise keinen Schaden an Grund und Boden bzw. der Frucht darauf verursacht. Das ist auch der Grund warum (zumindest in der Steiermark) keine Schadenersatzpflicht für ein vom Fuchs gestohlenes Hendl an den Jäger geltend gemacht werden kann.
Das Schießen allein macht den Jäger nicht aus,
wer weiter nichts kann bleibt besser zu Haus.
Doch wer sich ergötzt an Wild und Wald,
auch wenn es nicht blitzet und wenn es nicht knallt,
und wer noch hinauszieht zur jagdlosen Zeit,
wenn Heide und Holz sind vereist und verschneit,
wenn mager die Äsung und bitter die Not,
und hinter dem Wilde einherschleicht der Tod,
und wer ihm dann wehret ist Waidmann allein,
der Heger, der Pfleger kann Jäger nur sein.

58

Montag, 30. Juli 2018, 17:22

Die rechtliche Auslegung mag wohl richtig sein. Ich sehe beim Thema Wolf - und Sichtungen gab es schon einige in näheren Gebieten - das Problem des indirekten Schadens für den dann wir Jäger haften. Gemeint wäre dabei z.B. der Wolf zieht durch das Jagdgebiet - Rotwild sucht Deckung in Waldgebieten bzw. Tieferen Lagen aufgrund der Beunruhigung - Folge z.B. mehr Schälschäden weil es nicht mehr so oft auf die Flächen rauszieht.
Das wäre dann in Folge aber ein Schaden der eingefordert werden könnte. Das zu beweisen unmöglich - der Jäger der Verantwortliche dabei......

Das könnte meiner Meinung nach zu spannenden Diskussionen führen!

Andi73

Rotwildjäger

Beiträge: 609

Beruf: Wirtschaftsinformatiker

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59

Dienstag, 31. Juli 2018, 06:23

Den Schälschaden hast du auch wenn der Wolf nicht im Gesetz steht - daran ändert sich meiner Meinung nach nichts.
Auch die Beunruhigung bzw. finanzielle Entwertung der betroffenen Reviere wird durch die Nichtaufnahme nicht verbessert.
Der einzige Vorteil ist glaub ich, das der Wolf als Fallwild dann dem Jäger zusteht.

Wmh. Andi

60

Mittwoch, 15. August 2018, 01:38

Wolf schlägt Jagdhund

https://www.jagderleben.de/jagdgebrauchs…tet-chronologie

Ohne Kommentar

Entschuldigung, dass ich ein solches Foto ins Forum stelle. Aber das ist leider die Realität.

[img]https://www.jagderleben.de/sites/default/files/styles/artikel_breitformat/public/2018-02/Hund-Wolf-tot.jpg?itok=8Ok3qA_S[/img]

Jagdfreund

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