Sie sind nicht angemeldet.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Das Jägerforum. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

1

Freitag, 16. September 2011, 20:37

Rechtskunde Frage 32

Was ist ein "Jägernotweg" ?
Weidmannsheil

Rocces


Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten. :D :D
Hege und Pflege dem Wild
Weidwerk verpflichtet
http://www.Jägerforum.at
http://www.Jaegerforum.at

2

Freitag, 16. September 2011, 21:54

Re: Rechtskunde Frage 32

Ein von der Behörde bestimmter Weg durch ein fremdes Jagdgebiet.

3

Samstag, 17. September 2011, 09:07

Re: Rechtskunde Frage 32

Njein. Grundsätzlich ja richtig aber da fehlt vorher noch was.

Der Jägernotweg muss nicht von der Behörde bestimmt werden. Wenn sich der Jäger der den Notweg benutzt und der Jäger durch dessen Revier der Notweg geht sich einig sind, muss nur eine Schriftliche Vereinbarung getroffen werden.
Erst wenn sich die beiden nicht einig sind, springt hier die Behörde ein und dann bestimmt aber diese wo der Weg verläuft.
Also besser ist es wenn die sich einig sind. :D

Zu beachten ist, dass auf dem Jägernotweg die Waffe entladen ist und der Jagdhund an der Leine.
Weidmannsheil

Rocces


Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten. :D :D
Hege und Pflege dem Wild
Weidwerk verpflichtet
http://www.Jägerforum.at
http://www.Jaegerforum.at

Zurzeit ist neben Ihnen 1 Benutzer in diesem Thema unterwegs:

1 Besucher