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§46 Aufgaben der Steirischen Landesjägerschaft
Die Steirische Landesjägerschaft hat folgende Aufgaben:
a) Durchführung der ihr übertragenen Aufgaben und die Mitwirkung bei der
Handhabung des Steiermärkischen Jagdgesetzes und sonstiger jagdrechtlicher
Bestimmungen durch Erstattung von Gutachten über behördliche Aufforderung
und durch Stellung von Anträgen;
b) Erstellung von Abschussrichtlinien, die in der "Grazer Zeitung Amtsblatt für
die Steiermark" zu verlautbaren sind, sowie laufende Überwachung der
Durchführung der Pflichtabschusspläne und Abhaltung von
Pflichttrophäenschauen bei Haftung für Verlust und Beschädigung der Trophäen;
c) Abschluss einer Jagdhaftpflichtversicherung für die Mitglieder;
d) Wahrung der Interessen der Berufsjäger und Jagdschutzorgane, insbesondere
Erlassung einer Berufsjäger Ausbildungsordnung nach Anhören der
Steiermärkischen Landarbeiterkammer, Unterstützung notleidender Berufsjäger,
deren Witwen und Waisen, Ehrung verdienstvoller Jagdschutzorgane;
e) Förderung und Pflege des Weidwerkes unter Berücksichtigung der Land und
Forstwirtschaft;
f) Mitwirkung bei der Bekämpfung der Wildseuchen nach Maßgabe der
bestehenden gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Anordnungen;
g) Ausbildung ihrer Mitglieder in allen Zweigen der Jagd im Lande Steiermark;
h) Erhaltung und Förderung der bodenständigen jagdlichen Sitten;
i) Schaffung von Einrichtungen zum Ausgleich von Wildschäden.