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DSCH86

Jungjäger

  • »DSCH86« ist der Autor dieses Themas
  • Österreich

Beiträge: 68

Beruf: Dachdecker Spengler

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1

Montag, 20. Januar 2020, 12:45

Vergabe durch Pächtervorschlag

Hallo Forum,
Ich hab mal wieder eine Frage zur freihändige Vergabe durch Pächtervorschlag.
Wann muss der von den Bauern Unterschriebene Pächtervorschlag bei der Gemeinde abgegeben sein, gibt es hier ein Frist?
Und wann ist die beste Zeit Unterschriften sammeln zu gehen?
Weidmannsdank

3

Montag, 20. Januar 2020, 14:36

In NÖ. sind die Jagden bereits vergeben.

Dumme Frage, was ist ein Pächtervorschlag. ?(
Wmh. franzl 54

Junges Weib und warme Betten, so manchen Bock das Leben retten !

Steht der Abzug richtig trocken, haut`s die Wildsau aus den Socken !

4

Montag, 20. Januar 2020, 14:43

Dumme Frage, was ist ein Pächtervorschlag. ?(

Siehe den Link von Andi73 oben.

Da steht im Pkt 3 das Wort "Pächtervorschlag". Aus dem gesamten Text ergibt sich, dass das ein Vorschlag ist, an wen man die Jagd "freihändig" (siehe Link pkt 1) verpachten soll.

Jagdfreund

3) Wird von mehr als der Hälfte der im Sinne des
Landwirtschaftskammergesetzes, LGBl. Nr. 14/1970, in der jeweiligen
Fassung, kammerzugehörigen Grundbesitzer vor Beginn des vorletzten
Jagdjahres der laufenden Pachtperiode unter Verwendung der für das
Einspruchsverfahren vorgesehenen Formblätter (Abs.2) ein
Pächtervorschlag
für die freihändige Vergabe eingebracht, so hat der
Gemeinderat diesem Vorschlag binnen 4 Wochen zu entsprechen, wenn

5

Montag, 20. Januar 2020, 14:49

Wenn ich richtig verstehe, suchen sich die Grundeigentümer einen Pächter.
Bei uns suchen sich die - der Pächter die Gruneigentümer (Jagdausschuß).
Wmh. franzl 54

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6

Montag, 20. Januar 2020, 15:09

VErpachtung

Den entscheidende Unterschied ist folgender:

Die GEmeinde bzw. Genossenschafts-Jagd kann verpachtet werden entweder durch

1) öffentlichen Aufruf, also Versteigerung (an den meistbietenden) oder

2) ohne öffentliche Versteigerung durch "freihändige" Verpachtung an einen Pächter, der im Interesse der Grundeigentümer ist.

Beispiel: die Jagdgenossenschaft weiß, dass bei einer Versteigerung jemand die Jagd bekommen würde, der zwar viel zahlt, den man aber nicht will ..... also bittet sie (in der Steiermark) die Gemeinde, den Beschlusss zu fassen, dass die Jagd "freihändig" vergeben werden kann. In NÖ kannn das die Jagdgenossenschaft selbst beschließen ohne Gemeinde (wennn ich das NÖ Gesetz richtig verstehe).

--------------

Anders gesagt: Wenn man die Jagd nur an eine bestimmmte Person verpachten will, tut man das ohne öffentliche Versteigerung. Laut Gesetz ist das zulässig, wennn das im Interresse der Grundeigentümer ist.

Jagdfreund

7

Montag, 20. Januar 2020, 15:12

VErpachtung

Hallo Forum,
Ich hab mal wieder eine Frage zur freihändige Vergabe durch Pächtervorschlag.
Wann muss der von den Bauern Unterschriebene Pächtervorschlag bei der Gemeinde abgegeben sein, gibt es hier ein Frist?
Und wann ist die beste Zeit Unterschriften sammeln zu gehen?
Weidmannsdank

Da würde ich im Landesjagdverband nachfragen, damit kein formaler Fehler passiert. Möglicherweise schcikt die dich dann zur Gemeinde, um dort nachzufragen. Sicher ist sicher. Formale Fehler können Probleme bringen, wennn es Konkurrenten gibt.

Jagdfreund

DSCH86

Jungjäger

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Beiträge: 68

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8

Montag, 20. Januar 2020, 22:23

Danke mal für die Antworten, aber man liest beim Steiermärkischen Jagdgesetz keine Frist heraus wann der Pächtervorschlag bei der Gemeinde abgegeben sein muss.
Weidmannsdank

9

Montag, 20. Januar 2020, 22:33

Pächtervorschlag

man liest beim Steiermärkischen Jagdgesetz keine Frist heraus wann der Pächtervorschlag bei der Gemeinde abgegeben sein muss.

Dann kannst du ja in der Gemeinde fragen, wenn du unsicher bist.

Jagdfreund

10

Dienstag, 21. Januar 2020, 05:51

Also auf die Gemeinde würde ich mich da nicht verlassen.
Der Landesjagdverband bekommt einen Haufen Geld jedes Jahr, die muss man auch beschäftigen ;-)

11

Dienstag, 21. Januar 2020, 10:13

Würde auch dort nachfragen.

Liebe Grüße

12

Donnerstag, 23. Januar 2020, 17:18

Servus,

Neben des Pächtervorschlags und der Versteigerung gibts ja noch den Gemeinderatsbeschluss.
Der Pächtervorschlag hat am meisten Gewicht. Versteigerung passiert eigentlich nur durch Schlamperei der Jagdgesellschaft.

Ist es nicht so, dass man den Antrag im Vorletzten Jagdjahr einer Periode stellen muss.
Und nachdem jetzt die Perioden heuer neu begonnen haben, kannst/musst dann in 81/2 Jahren deinen Pächtervorschlag bringen.
Da ja die Perioden seit heuer alle 10 Jahre betragen.

Gibts ja nicht, dass die Jagd aktuell nicht vergeben ist... Oder?

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