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Rotwildjäger
Beruf: Waffenhändler - alles was der Jäger und Sportschütze braucht.
100m Waagrechte Entfernung. mit perfektem Kugelfang - nehme meist einen Baumstumpf als Ziel.
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Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »7sleeper« (30. März 2020, 11:41)
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Rotwildjäger
Beruf: Waffenhändler - alles was der Jäger und Sportschütze braucht.
Was für ein Gschiess um`s einschießen, habt ihr Heinzelmännchen im Waffenschrank die beim ZF herumschrauben.
An einer Waffe können diverse Fehler auftreten
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Rotwildjäger
Beruf: Waffenhändler - alles was der Jäger und Sportschütze braucht.
Aufpassen: wenn ich das noch richtig im Kopf habe (Kurs des LjvNö) ist nur ein Kontrollschießen der Waffe im Revier erlaubt.
Einschießen bzw Anschießen sind nicht erlaubt.
Einschießen= Visier wird auf z.b.: eine neue Laborierung eingeschossen
Anschießen= Überprüfung der Treffpunktlage bzw. Ermittlung eines Streukreises
Kontrollschießen= Kontrolle ob die Waffe trifft wo man hinschießt
Es gab angeblich Fälle wo es juristische Probleme gab wegen einer Anzeige und der Betroffene gab das Einschießen der Waffe an.
Zitat
Als Jäger mit Jagderlaubnisschein im Revier kann euch das Waffengesetz das nicht verbieten.
Zitat
Und in Österreich gilt „in dubio, pro reo“ - im Zweifel für den Angeklagten.
Zitat
Wollt ihr zu 99,9% sicher gehen, dann lasst euch das vom Grundstücksbesitzer bestätigen, dass ihr dort die Schussleistung eurer Waffe überprüfen dürft. Hat es Mängel (Zielfernrohr Justieren notwendig...) so ist das ja kein Problem, die die Waffe nunmal das Werkzeug ist und ihr als Jäger gegenüber der Bezirksverwaltungsbehörde für den Abschussplan haften müsst.
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Rotwildjäger
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