Na ja, aber so halb halb wirst das juristisch nicht hinkriegen können.......
.Juristisch bekommst du alles hin, wenn der Gesetzgeber es wirklich will. Dafür gibt es unendlich viele Beispiele.
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Wie heißt es: "Wo ein Wille ist, da ist ein Weg." ............... Wie ich schon geschrieben habe: Einschränkungen bestimmter Auswüchse gibt es in sehr vielen Bereichen. Die geringen Einschränkungen, die mir vorschweben, wären juristisch überhaupt kein Problem. Das zeigen auch andere europäische Länder (Schweiz, Frankreich ....)
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Noch einmal zu Nixon (Diskussion führt zur Abschaffung der Jagd): Ich stimme zu, dass wir eine große Diskussion über die Jagd in der Öffentlichkeit lieber nicht anzünden sollten. Wer weiß, wohin das führt.
Aber die Diskussionen in Einzelbereichen kommen auf uns zu, ob wir wollen oder nicht: Siehe Abschaffung der Gatter im Burgenland. Es ist die Frage, ob man immer warten soll, bis der Druck so groß wird, dass man zurück weichen muss und als sture Dodel da steht. ........... Oder ob man nicht lieber gleich von sich aus vernünftige Reformen durchführt ? ...
Beispiel: Es ist doch absehbar, dass die "Auswilderung" von Fasanen und Enten, wie sie im Nordburgenland noch betrieben wird, das nächste große Thema für Herrn Balluch & Co wird. ... WArum führt man da schon wieder ein sinnloses Rückzugs-Gefecht, statt den Leuten gleich den Wind aus den Segeln zu nehmen ?
Jagdfreund