Zum waffenrechtlichen :
wenn du deine Schußwaffen d. Kat.C mittels dem Formular nach §58 / Erstanmeldung bzw. nach Formular §30 / gebraucht von Privat/Privat ordnungsgemäß registriert hast , hast dies im grünen Bereich d.H. es ist Gesetzteskonform.
Solltest du mehr als 20 Schußwaffen besitzen ( Ansammlung von Kampfmitteln , ich weis, klingt blöd, ist aber so ), musst du den Wohnsitzwechsel an die zuständige Verwaltungsbehörde melden. BH oder BPD, je nach Wohnort.
Solltest du im Besitz einer WBK oder eines WP sein, musst du unbedingt den Wohnsitzwechsel innerhalb einer gesetzlichen Frist von 4 Wochen nach §26 an die zuständige Verwaltungsbehörde melden.
ACHTUNG: diese Frist gilt auch, solltest du deine Langwaffen in einen eropäischen Feuerwaffenpass eingetragen haben.
Anm: Ab Ende 2014 wirds dann besonders lustig bzüglich des bereits im Hohen Haus beschlossenen zentralen Waffenkatasters
Mit deiner sterischen Jagdkarte kannst du ohne weiteres eine OÖ Jagdkarte beantragen, denke zumindest, das es gleich wie in Kärnten gehandhabt wird. Ansprechsparter müsste der OÖ Jagdverband sein. Ein Anruf dort bringt dir die klärung.