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Freitag, 13. Juli 2012, 17:18

Steiermark: Hundeabgabegesetz beschlossen

Zitat

Hundeabgabegesetz beschlossen


Am 3. Juli hat der Steiermärkische Landtag das Steiermärkische
Hundeabgabegesetz sowie eine Novelle zum Landessicherheitsgesetz
beschlossen. Diese Beschlüsse gehen derzeit ihren vorgesehenen Weg zum
Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes und erlangen frühestens am Tag
nach ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt Rechtskraft.

Im Landessicherheitsgesetz ist nicht nur eine verpflichtende
Haftpflichtversicherung für Hundehalter vorgesehen, sondern auch ein
Hundekundenachweis, den derjenige innerhalb eines Jahres nach
Anschaffung eines Hundes erbringen muss, der nicht das Halten eines
Hundes über einen Zeitraum von durchgehend mindestens 5 Jahren
nachweisen kann. Wie dieser Hundekundenachweis zu erbringen ist und
welche Ausnahmen möglich sind, wird nach dem Inkrafttreten in einer
Verordnung der Landesregierung geregelt.

Im Hundeabgabegesetz ist die Einhebung einer Abgabe durch die
Gemeinde in der Höhe von mindestens € 60,– vorgesehen, die u.a. für
Jagdhunde (das sind Hunde, die von Inhabern, Pächtern, Jagdverwaltern
gehalten oder im Rahmen der von der Steirischen Landesjägerschaft
eingerichteten Jagdgebrauchs-hundestationen verwendet werden) um 50 %
ermäßigt wird. Hunde, mit denen ein Kurs „Begleithund I oder II“ oder
u.a. ein Kurs in einer von der Steirischen Landesjägerschaft anerkannten
Hundeschule oder Ausbildungsstätte absolviert wurde, erhalten ebenfalls
eine Ermäßigung von 50 %. Diensthunde des beeideten Jagdschutzpersonals
sind in der erforderlichen Anzahl abgabenbefreit.

Landesjägermeisterstellvertreter LTAbg. Karl Lackner hat sich als
Vorsitzender des entsprechenden Ausschusses im Landtag besonders
verdient um diese Materie gemacht und dabei auch immer die Anliegen der
Jägerschaft bestmöglich berücksichtigt.
Quelle: http://www.jagd-stmk.at/2012/hundeabgabegesetz-beschlossen
Was meint ihr dazu? Ich find's eigentlich nicht schlecht, wenn die Hundehalter im Allgemeinen auch bisschen kontrolliert werden bzw. eine Grundschulung verpflichtend ist. Oft denk ich mir in Graz schon: Was hat so ein Hund in der Stadt verloren? Ein Hund ist nun schließlich kein Accessoire oder Spielzeug, das man in der Wohnung einsperren kann und bei dem es reicht einmal am Tag für 5min raus zu gehen. Denke solche Dinge werden in der geforderten "Hundekunde" vermittelt.
Jäger erhalten zumindest eine starke Ermäßigung. Ich fürchte nur, dass die Abgaben nicht zweckgewidmet sind sondern wieder mal in einen Topf für alles mögliche andere fließen...

MfG, Tschurtsch.