Um diese Frage zu beantworten, muss man in erster Linie sagen, dass sich die Arbeit eines Jagdhundes in zwei Bereiche aufteilt.
Die Arbeit vor dem Schuss und die Arbeit nach dem Schuss.
Die Arbeit vor dem Schuss:
Die Arbeit des Hundes bezieht sich auf die Tätigkeiten wie Vorstehen, Stöber, Brackieren etc.
Die Arbeit nach dem Schuss:
Hier gehört zu den Tätigkeiten, das Verlorenbringen, Apportieren, Schweißarbeit etc.
Aber nun aus welchen Grundlegenden Gründen wird ein Jagdhund benötigt.
Aus Jagdrechtlichem Grund:
Landesgesetze wie das Burgenländische Jagdgesetz, schreibt dem Jagdausübungsberechtigten die Pflicht zur Bereitstellung von Jagdhunden in ausreichender Stückzahl vor.
Indirekt wird aber der Jäger durch die weidmännische Jagdausübung rechtlich gezwungen, bei gewissen Jagdarten einen fermen Hund zu führen.
Aus Jagdbetrieblichen Gründen:
Wie schon oben erwähnt ist es nicht möglich gewisse Jagdarten ohne Hund auszuüben.
Man denke hier einmal an das aufsuchen und finden von Wild. Die Wasserarbeit und die Schweißarbeit wären ohne einen fermen Hund nicht möglich.
Die Jagdethischen Gründe:
Hier liegt die Erklärung schon im Wort „Ethik“. Aus der Weidgerechtigkeit heraus sind wir verpflichtet, krankgeschossenes Wild so schnell wie möglich zu finden und von seinen Qualen zu erlösen.
Und zu guter Letzt,
Die Jagdwirtschaftlichen Gründe:
Es ist ohne einen geeigneten Jagdhund nicht möglich wertvolles Wildbret zu finden, sofern es nicht in unmittelbarer Nähe des Anschusses verendet ist.
Dieses Wildbret würde ungenutzt und zwecklos verludern.