Wmh Kameraden!
Ich konnte den Thread über dieses Thema leider nicht finden,
deshalb stelle ich es hier rein. Wenn es schon einen Thread gibt, bitte verschieben! Danke!
Waldbesitzer darf Jagd nicht verbieten
Eigentümer können demnach weiterhin nur dann eine Jagd auf ihrem Grundstück ablehnen, wenn dieses "durch eine feste Umfriedung dauernd umschlossen" ist, hieß es in der Begründung.
Dem Urteil ging eine Beschwerde eines beinahe vollständig vegan lebenden Waldbesitzers voraus, der auf seinem Grundstück in Spittal an der Drau die Jagd aus ethischen Gründen nicht länger zulassen wollte. Das Kärntner Jagdgesetz verpflichtet allerdings Eigentümer von Grundstücken, die Ausübung der Jagd zu dulden. Ein "Ruhen der Jagd" auf diesen Grundstücken ist nur möglich, wenn dieses durch eine feste Umfriedung dauernd umschlossen sind.
Der VfGH hat nunmehr erkannt, dass diese Regelung "keinen unverhältnismäßigen Eingriff in das Eigentumsrecht eines Grundeigentümers bedeutet, der die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt".
Obwohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Fällen in Frankreich, Luxemburg und Deutschland bereits entschieden hat, dass Grundbesitzern, die aus ethischen Gründen die Jagd ablehnen, diese auch verbieten können müssen, kam der VfGH zu einem anderen Schluss. In Österreich - und im Besonderen in Kärnten - bestehe ein spezifisches Interesse an einer flächendeckenden Jagdbewirtschaftung. Wie das Verfahren ergeben habe, ist die Schalenwilddichte und Diversität in Österreich im europäischen Vergleich am höchsten.
Diese hohen Wildbestände stellen eine erhebliche Gefahr für den Wald dar, dem im alpinen Raum eine besondere Schutzfunktion zukommt. "Zur Erhaltung des Waldes ist es daher notwendig, die Wildbestände zu kontrollieren und zu reduzieren. Zu entsprechenden Maßnahmen ist Österreich auch aufgrund völkerrechtlicher Abkommen zur Durchführung der Alpenkonvention verpflichtet. Anders als durch eine flächendeckende, also grundsätzlich ausnahmslose Ausübung der Jagd können diese Ziele jedoch nicht adäquat erreicht werden", hieß es in einer Aussendung.
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Veganer darf das Jagen in seinem Wald nicht untersagen
Ein vegan lebender Waldbesitzer aus Spittal an der Drau in Kärnten wollte aus ethischen Gründen das Jagen auf seinem Grund und Boden verbieten lassen. Doch das darf der Eigentümer nicht – es sei denn, er baut eine "feste Umfriedung", also eine Mauer rund um seinen Wald. Dieses Urteil hat nun der Verfassungsgerichtshof gefällt.
Der Eigentümer wollte das Abschießen von Tieren auf seinem Waldgrund nicht länger dulden und beantragte bei der Bezirkshauptmannschaft, seinen Wald für "jagdfrei" zu erklären. Doch die Behörde und das Kärntner Landesverwaltungsgericht schmetterten das Begehren ab. Weil es bei dem Fall um einen Eingriff ins Eigentumsrecht ging, wandte sich der Veganer an den Verfassungsgerichtshof. Dieser prüfte, ob der Passus im Kärntner Jagdgesetz verfassungskonform ist.
Das Höchstgericht bejahte diese Frage nun. An der Regulierung des Wildbestandes durch Jäger bestehe ein öffentliches Interesse, denn in Österreich sei die Schalenwildpopulation (Hirsche, Steinböcke und Wildschweine) europaweit am höchsten. Zu hohe Wildbestände würden aber eine Gefahr für den Wald bedeuten, "dem im alpinen Raum eine besondere Schutzwirkung zukommt", entschieden die Verfassungsrichter. "Zur Erhaltung des Waldes ist es daher notwendig, die Wildbestände zu kontrollieren und zu reduzieren." Dazu sei Österreich auch aufgrund von internationalen Abkommen auch verpflichtet. Anders als durch die "grundsätzlich ausnahmslose Ausübung der Jagd" könnten diese Ziele nicht erreicht werden, so der VfGH. Laut dem Kärntner Jagdgesetz sei ein "Ruhen der Jagd" nur dann zulässig, wenn der Wald durch eine Mauer umschlossen sei. Dass der Besitzer die Jagd dulden muss, sei "kein unverhältnismäßiger Eingriff in das Eigentumsrecht", so das Urteil. Beim Landesverwaltungsgericht in Oberösterreich sind übrigens derzeit zwei vergleichbare Fälle anhängig.
"Der VfGH knallt die Eigentumsrechte von Waldbesitzern ab", ätzte Madeleine Petrovic, die Chefin des Wiener Tierschutzvereines. Trotz anderslautender Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte negiere der VfGH die Eigentumsfreiheit.