Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Das Jägerforum.
Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert.
Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können.
Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang.
Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.
Rechtskunde Frage 21
Was geschieht mit einer Eigenjagd, die während der Jagdpachtperiode durch Abverkauf auf unter 115ha verkleinert wird?
- Verringert sich die Fläche eines Eigenjagdgebiets auf eine Fläche, die geringer ist als 115ha (<115ha), so fällt sie dem Genossenschaftsgebiet zu.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Nickback« (8. Mai 2017, 13:34)
Normalerweiße erst mit Neuverpachtungsjahr sprich Pachtperiode!
______________________________________________________________________________________
Wenns Jagan nit war, warets nix schen auf da Welt!
Danke für den Hinweis.
im Nachinein eigentlich klar- da ja die Feststellung hinsichtlich des Eigenjagdgebiets ja wieder gesondert zu beantragen ist => spätestens 6 Wo nach dem 30.Juni des vorletzten Jagdjahres der aktuell gültigen Jagdperiode (gilt für NÖ)
Wäre das so richtig beantwortet? Oder hab ich was vergessen.
Ich glaube, da hat sich h was geändert mit der Jagdgebietfeststellung. Ich schau morgen nach.